Stark durch die Krise

Insolvenz: Rechtzeitige Restrukturierung rettet Unternehmen

Viele Unternehmen unterschätzen die rechtlichen Anforderungen an eine frühzeitige Krisenerkennung und Liquiditätsplanung. Spätes Handeln bedeutet hohes Risiko. Professionelle Beratung und vorausschauende Restrukturierungsstrategie sind hier unentbehrlich.   

Mit klarer Sicht unfallfrei unterwegs: Luther Stuttgart hilft bei der Liquiditätsplanung. Die ist wie eine Windschutzscheibe für den Geschäftsführer.

© Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Mit klarer Sicht unfallfrei unterwegs: Luther Stuttgart hilft bei der Liquiditätsplanung. Die ist wie eine Windschutzscheibe für den Geschäftsführer.

Von SWMN

Die Anzahl von Unternehmensinsolvenzen steigt, in den vergangenen beiden Jahren hat sie sich etwa verdoppelt – nachdem zwischen 2010 und 2020 die Insolvenzzahlen eigentlich kontinuierlich zurückgegangen sind. Diese Dekade wirtschaftlicher Stabilität war teilweise mit dem süßen Gift niedriger Zinsen erkauft. Seit 2020 geben sich jedoch verschiedene Krisen zu Lasten der Wirtschaft gleichsam die Klinke in die Hand oder treten gar gemeinsam auf: Coronakrise, Ukraine-Krieg, Energiekostensteigerung, Rohstoffengpässe, staatliche Regulierung, Zinssteigerung, Handelskrieg. Diese „Polykrisen“ bringen ganze Lieferketten und integrale Bestandteile der deutschen Wirtschaft in Schwierigkeiten.

Gesetzgeberische Klugheit und beeindruckendes Unternehmertum

Die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen entspricht aktuell ungefähr dem Niveau von 2015. Zudem ist beruhigend, dass diese Zahl nicht noch viel höher ist. Dies wäre angesichts der oben genannten Krisen durchaus naheliegend. „Der Ideenreichtum und der Mut unserer Unternehmer, insbesondere vieler Mandanten der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, beeindrucken mich hier immer wieder", sagt Gunnar Müller-Henneberg, Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und Leiter der Praxisgruppe Restrukturierung und Insolvenz. „So fähige Köpfe an den wichtigen Schaltstellen der Wirtschaft am Werk zu wissen, erfüllt mich mit einem Gefühl der Dankbarkeit. Und trotz aller – auch berechtigter – Kritik am politischen Einwirken auf die Wirtschaft in den letzten Jahren: es waren auch kluge, gesetzgeberische Maßnahmen während der Coronakrise und der Energiekostenkrise, die Schlimmeres verhindert haben, dagt Müller-Henneberg, nämlich durch die Vermeidung von Wellenbewegungen und Kettenreaktionen.

Nicht wegsehen – die Restrukturierungsgesetze sind streng

Allerdings sind wenige Geschäftsmodelle aktuell davor gefeit, in Krisen zu geraten – nicht wenige leiden auch mittelbar an den Krisen ihrer Kunden, insbesondere in der Automobilindustrie, für die Region Baden-Württemberg eine besonders bedrohliche Phase. Gerade weil der Gesetzgeber ein frühzeitiges Tätigwerden der Unternehmer in Restrukturierungssituationen erzwingen möchte, haben Geschäftsleitungen strenge Vorschriften. Den richtigen Zeitpunkt zur Reaktion zu verpassen, ist ein für einen Geschäftsführer oder Vorstand in der Regel bereits existenzbedrohender Fehler.

So ist etwa zum rechtzeitigen Erkennen einer Überschuldung nach Paragraf 19 der Insolvenzordnung die Aufstellung einer Liquiditätsplanung erforderlich, die mindestens zwölf Monate in die Zukunft reicht und die auch eine dreiwöchige Liquiditätsunterdeckung zuverlässig erkennen lässt (also auf Wochenbasis geplant werden muss). Die Krisenfrüherkennungspflicht des Paragraf 1 StaRUG verlangt sogar einen noch weiterreichenden Planungshorizont.

Hinsehen – die Restrukturierungsgesetze sind effektiv

Zu Recht ist das Bemühen eines jeden Kaufmanns auf die Vermeidung einer Insolvenz gerichtet. Es gibt allerdings Situationen, in denen die mächtigen Instrumente des Insolvenzrechts sowohl wirksam zur Restrukturierung des Unternehmens eingesetzt werden können, als auch die einzige, noch gesetzlich zulässige Restrukturierungsoption darstellen. So können beispielsweise in einer Insolvenz fast alle Verträge weitgehend frei beendet und damit Überkapazitäten abgebaut werden. Schulden der Unternehmensgesellschaft werden nur noch bezahlt, soweit freie Insolvenzmasse aus der Verwertung des Unternehmens generiert werden konnte. Die Arbeitnehmer erhalten für drei Monate in der Regel Lohnzahlungen von der Bundesagentur für Arbeit (Insolvenzgeld) – mit entsprechend positivem Liquiditätseffekt für das Unternehmen. Auch eine besser steuerbare Verfahrensart (Schutzschirm- oder Eigenverwaltungsverfahren) steht dem frühzeitig agierenden Unternehmer in der Regel noch offen. Gleichzeitig ist gute Krisenkommunikation wichtig.

Wer in der Krise den Überblick behält, rechtzeitig handelt und sich professionelle Unterstützung sichert, wahrt nicht nur die Handlungsfähigkeit seines Unternehmens – sondern auch seine eigene unternehmerische Zukunft.

Gunnar Müller-Henneberg ist Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und Leiter der Praxisgruppe Restrukturierung und Insolvenz.

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Gunnar Müller-Henneberg ist Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und Leiter der Praxisgruppe Restrukturierung und Insolvenz.

Mit einem umfassenden Angebot in allen wirtschaftlich relevanten Feldern der Rechts- und Steuerberatung ist Luther eine der führenden deutschen Wirtschaftskanzleien.

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Mit einem umfassenden Angebot in allen wirtschaftlich relevanten Feldern der Rechts- und Steuerberatung ist Luther eine der führenden deutschen Wirtschaftskanzleien.

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Erstellt:
10. Juni 2025, 00:16 Uhr

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