Gesetzliche Regelung am 3. Oktober
Ist der „Tag der deutschen Einheit“ ein stiller Feiertag?
Der Tag der Deutschen Einheit ist ein bundesweiter Feiertag. Doch gilt er auch als stiller Feiertag mit besonderen Einschränkungen?

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Der 3. Oktober ist ein bundesweiter gesetzlicher Feiertag.
Von Katrin Jokic
Am 3. Oktober feiert Deutschland die Wiedervereinigung. Seit 1990 ist der Tag der Deutschen Einheit gesetzlicher Feiertag in allen Bundesländern. Viele nutzen den freien Tag für Ausflüge, Treffen mit Freunden oder Familienfeiern. Immer wieder kommt dabei die Frage auf, ob dieser Feiertag auch als sogenannter „stiller Feiertag“ gilt und damit bestimmte Einschränkungen für Freizeitaktivitäten mit sich bringt.
Ist der 3. Oktober ein stiller Feiertag?
Nein. Der 3. Oktober ist zwar ein gesetzlicher Feiertag, jedoch kein stiller Feiertag. Anders als etwa Karfreitag oder der Volkstrauertag ist der Tag der Deutschen Einheit nicht mit besonderen Einschränkungen für Veranstaltungen, Musik oder Tanz verbunden.
Was bedeutet stiller Feiertag, was sind stille Feiertage?
Stille Feiertage sind gesetzlich besonders geschützte Tage, an denen die öffentliche Ordnung und Würde durch Zurückhaltung und Ruhe gewahrt werden soll. Typisch sind Einschränkungen für Tanzveranstaltungen, laute Musik oder bestimmte öffentliche Feiern. Beispiele für stille Feiertage sind:
- Karfreitag – einer der strengsten stillen Feiertage mit umfangreichen Verboten.
- Allerheiligen (in katholisch geprägten Bundesländern).
- Volkstrauertag und Totensonntag – Gedenktage mit Einschränkungen für Vergnügungsveranstaltungen.
Die konkreten Regeln können sich je nach Bundesland unterscheiden, sind aber im Kern überall ähnlich: Unterhaltungsveranstaltungen dürfen nicht den ernsten Charakter des Tages stören.
Was ist am 3. Oktober erlaubt?
Da der 3. Oktober kein stiller Feiertag ist, gelten keine besonderen Einschränkungen. Veranstaltungen, Konzerte, Sportevents oder private Feiern sind in der Regel uneingeschränkt möglich. Auch Musik oder Tanzveranstaltungen sind erlaubt. Lediglich die allgemeinen Feiertagsregelungen, etwa zur Ladenöffnung, greifen: Supermärkte und Geschäfte bleiben in der Regel geschlossen, während Gastronomie und Freizeitangebote wie Kinos oder Museen öffnen dürfen.
Fazit: Der 3. Oktober ist ein bundesweiter gesetzlicher Feiertag, aber kein stiller Feiertag. Wer feiern, Musik hören oder Veranstaltungen besuchen möchte, kann dies ohne Einschränkungen tun.