Nach Gerichtsurteil

Kanzleramtschef verteidigt Zurückweisung an den Grenzen

Nach dem Gerichtsentscheid von Montag zur Zurückweisung Asylsuchender an Grenzen verteidigt Kanzleramtschef Thorsten Frei das Vorgehen.

Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) hat die Zurückweisung verteidigt. (Symbolbild)

© dpa/Michael Kappeler

Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) hat die Zurückweisung verteidigt. (Symbolbild)

Von AFP

Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) hat die Zurückweisung an den Grenzen im Zuge verschärfter Grenzkontrollen verteidigt. Der Gerichtsentscheid vom Montag sei kein Dämpfer gewesen, sagte Frei am Montag in der Sendung „RTL Direkt“ mit Blick auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin. „Wir haben versprochen, dass wir ordnen, steuern und begrenzen möchten, eine Wende in der Migrationspolitik erreichen.“ Dafür seien die Zurückweisungen „ein wesentlicher Baustein neben vielen anderen Dingen“.

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte am Montag im Eilverfahren drei Menschen aus Somalia Recht gegeben, die sich gegen ihre Zurückweisung ohne Dublin-Verfahren wehrten. Deutschland müsse bei Asylgesuchen auf seinem Staatsgebiet das Verfahren beginnen und abschließen, mit dem der zuständige EU-Mitgliedstaat festgestellt wird, erklärte das Gericht.

Frei: Gerichtsurteil lediglich Entscheidung im Eilverfahren

Es waren die ersten Beschlüsse zu dem Thema, seit Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) die Grenzkontrollen verschärfte. Dobrindt hatte am 7. Mai verstärkte Kontrollen und Zurückweisungen von Migranten angeordnet.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin sei bisher lediglich eine Entscheidung in einem Eilverfahren gewesen, sagte Frei. „Es geht darum, dass man auch eine Entscheidung in der Hauptsache erreicht, wo man dann auf die Argumentation des Gerichts eingehen kann und vor allen Dingen die eigenen Gründe dezidiert vorbringen kann.“ 

Das Gericht habe ein paar Hinweise gegeben, was die Begründungsnotwendigkeiten anbelange, sagte der CDU-Politiker weiter. „Da muss ganz offensichtlich noch mal nachgearbeitet werden. Aber das werden wir tun.“

Das Argument, dass sich bei dem Einsatz der Grenzpolizisten Unsicherheiten ergeben würden, wies Frei zurück. „Die Polizisten, die an der Grenze tätig sind, die wissen genau, dass sie sich auf diese Regierung verlassen können“, sagte er. Die politische Haftung für jede Entscheidung liege bei der Bundesregierung. „Und deswegen werden wir auch dafür sorgen, dass alle Voraussetzungen gegeben sind, die diese Zurückweisungen auch rechtmäßig machen.“

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Erstellt:
3. Juni 2025, 07:52 Uhr

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