Kein Public Viewing der Stadt zur Fußball-WM
Der Bundesrat hat Ausnahmen zum Lärmschutz während der WM gebilligt, das ist vor allem für Gaststätten, die draußen übertragen wollen, wichtig.
Von Konstantin Schwarz
Stuttgart - Die Spiele der Fußball-WM, die vom 11. Juni an in den USA, Kanada und Mexiko stattfindet, werden für Zuschauer in Deutschland spät am Abend oder in der Nacht stattfinden. Gemeinsames Fußballschauen wäre grundsätzlich möglich, zumal bei den Spielen der Deutschen Nationalmannschaft, für die um 19 und um 22 Uhr Anstoß sein wird. Die Stadt wird ein Public Viewing aber anders als in früheren Jahren nicht selbst ausrichten.
Das jüngste derartige Event war das DFB-Pokalfinale am 24. Mai 2025 in Berlin, das auf dem Schlossplatz mehr als 30 000 Menschen miterlebten. Die Stadt hatte dazu 275 000 Euro locker gemacht – bei Gesamtkosten von um die 800 000 Euro für einen Tag. OB Frank Nopper (CDU) hatte dies trotz der bekannten Haushaltsmisere verteidigt, denn „nur ein kleiner Teil der Fans kann im Olympiastadion dabei sein“. Ob es in diesem Jahr für den VfB eine Wiederholung gibt, hängt vom Ergebnis des Halbfinals gegen Freiburg ab. Der Schlossplatz ist zum Finale allerdings schon belegt. Übertragen werden könnte daher im Stadion oder auf dem Wasen.
Zum Finalspiel mit dem VfB Stuttgart als Pokalgewinner hatte es im Rathaus 2025 ein dissonantes Vorspiel gegeben: Sechs Stadträte sollten Freikarten samt Fahrt und Übernachtung in der Bundeshauptstadt erhalten, noch bevor der Zuschuss-Beschluss gefallen war. Der Stadtrat Christoph Ozasek (Fraktion Puls) setzte eine Überprüfung in Gang, bei der die städtische Rechtsauffassung vom Regierungspräsidium erheblich korrigiert wurde. Der Ticketkauf durch Nopper für die Stadträte wurde als dienstrechtlich unzulässiger Vorteil gewertet, Nopper fuhr letztlich allein in die Bundeshauptstadt.
Die Spiele der WM müssen die Fans zwar nicht allein vor dem Fernseher verfolgen, ein Public Viewing sei zur Weltmeisterschaft allerdings nicht geplant, teilen Stadtverwaltung und die städtische Veranstaltungsgesellschaft in.Stuttgart auf Anfrage mit. Man begrüße allerdings, so die städtische Pressestelle, die vom Bund erneut geplanten „erweiterten Möglichkeiten“ während des WM-Turniers. Damit würden gewerbliche Anbieter, vor allem Gaststätten, in die Lage versetzt, die Spiele im Freien zu übertragen.
Unter der Überschrift „Public Viewing bis in die Nacht“ schreibt die Bundesregierung dazu auf ihrer Homepage, dass die Lärmschutzregeln für die Nachtzeit von 22 bis 6 Uhr befristet gelockert würden, was Ausnahmen ermögliche. Konkret geht es um die Sportanlagenlärmschutzverordnung und um „Ausnahmen für öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien“. Ziel sei „ein fairer Ausgleich zwischen Fußballfest und Lärmschutz“. Die Ausnahme gilt nur für Liveübertragungen.
Die zuständigen Behörden hätten mit der Verordnung mehr Flexibilität, müssten im Einzelfall aber abwägen zwischen dem „herausragenden öffentlichen Interesse an den Fußballspielen und dem Schutz der Nachtruhe“. Ein Freibrief ist die Ausnahme von Lärmschutzregeln nicht. Sie laufen am 31. Juli aus. „Das Amt für öffentliche Ordnung wird die Genehmigungsfähigkeit entsprechender Anfragen anhand der Details der dann gültigen Ausnahmeregelung prüfen“, sagt die Stadtverwaltung. Die Spiele der Nationalmannschaft werden am 14. Juni um 19 Uhr und am 20. und 25. Juni um 22 Uhr angepfiffen. Die WM endet am 29. Juli.
