Landesverteidigung

Kiew: Ukrainer bis zum Alter von 22 Jahren dürfen ausreisen

Die Ukraine braucht dringend Soldaten zur Landesverteidigung. Trotzdem macht das Land nun die Grenzen für junge Männer auf - der Schritt soll sich auf lange Sicht aber auszahlen.

Junge Männer können die Ukraine verlassen und müssen nicht als Soldaten dienen. (Symbolbild)

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Junge Männer können die Ukraine verlassen und müssen nicht als Soldaten dienen. (Symbolbild)

Von red/dpa

Die ukrainische Regierung hat jungen Männern im Alter bis zu 22 Jahren trotz des laufenden Kriegs gegen Russland die Ausreisegenehmigung erteilt. „Männer im Alter zwischen 18 und 22 können während des Kriegszustands ungehindert die Grenze überschreiten“, schrieb Regierungschefin Julia Swyrydenko dazu auf Telegram. Die Regelung betreffe alle Wehrpflichtigen in dem Alter.

Es gehe auch darum, dass Ukrainer, die aus verschiedensten Gründen schon im Ausland seien, nicht die Verbindung zu ihrer Heimat verlören, schrieb Swyrydenko. Innenminister Ihor Klymenko wiederum erklärte, dass jungen Männern so größere Chancen auf eine Ausbildung im Ausland eingeräumt werden sollten, um sie dann nach ihrer Rückkehr zum Nutzen des Landes einzusetzen.

Ausreiseverbot seit Kriegsbeginn

Nachdem Russland vor dreieinhalb Jahren seinen Krieg gegen die Ukraine gestartet hatte, rief der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj das Kriegsrecht im Land aus. Dies beinhaltete auch ein Ausreiseverbot für alle wehrpflichtigen Männer im Alter zwischen 18 und 60 Jahren.

Ausnahmen bedürfen einer besonderen Genehmigung. Trotzdem sind seither Tausende Ukrainer ins Ausland geflüchtet, um dem gefürchteten Dienst an der Front zu entgehen.

Die weiter laufende Mobilisierung von Soldaten wird durch die neue Reisefreiheit zumindest vorerst nicht beeinträchtigt. Zum Einsatz an der Front selbst dürfen laut Gesetz nur Männer ab 25 Jahren verpflichtet werden. Jüngere können sich nur als Freiwillige melden. Die Altersgrenze soll als Schutz für die besonders geburtenschwachen Jahrgänge nach der Jahrtausendwende dienen.

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Erstellt:
26. August 2025, 20:38 Uhr

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