Kommentar: Die Prüfung der Erinnerungslücke

Kommentar: Die Prüfung der Erinnerungslücke

Ex-Minister Andreas Scheuer soll vor Gericht angeklagt werden.

© dpa

Ex-Minister Andreas Scheuer soll vor Gericht angeklagt werden.

Von Christian GottschalkDeutschland gehört nicht zu den Ländern, in denen ehemalige Regierungsmitglieder fürchten müssen, nach ihrer Amtszeit vor Gericht gezogen zu werden. Das ist eine Kultur, die es beizubehalten gilt. Gerichte sind für Straftaten zuständig, bei politischem Versagen steht der Politik ein anderer Instrumentenkasten zur Verfügung. Das gilt auch für den Ex-Verkehrsminister Andreas...

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Erstellt:
20. August 2025, 22:05 Uhr
Aktualisiert:
21. August 2025, 21:55 Uhr

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