Baden-Württemberg
Lausbefall bei Kindern im Südwesten drastisch gestiegen
In Baden-Württemberg ist der Lausbefall bei Kindern drastisch gestiegen. So habe sich die Anzahl der ärztlich verordneten Läusemittel innerhalb von zwei Jahren nahezu verdreifacht.

© dpa/A9999 Marina Friedt
Der Lausbefall bei Kindern im Südwesten ist stark angestiegen. (Symbolbild)
Von red/epd
. Die Anzahl der ärztlich verordneten Läusemittel für Kinder bis zwölf Jahre hat sich in Baden-Württemberg innerhalb von zwei Jahren nahezu verdreifacht. Laut einer am Mittwoch in Stuttgart veröffentlichten aktuellen Auswertung der Krankenkasse Barmer stieg die Zahl der Kassenrezepte von 343 im Jahr 2021 auf 945 im Jahr 2023. Die Daten der ersten drei Quartale 2024 bestätigen diesen Trend mit bereits 790 Verordnungen bis Ende September.
Laut Winfried Plötze, Landesgeschäftsführer der Barmer, vermeiden viele Eltern den Umweg über eine Arztpraxis und gehen für rezeptfreie Präparate direkt in die Apotheke. „Von daher zeigen unsere Abrechnungsdaten nur eine Tendenz auf, aber die ist eindeutig“, so Plötze.
Der Landeschef betont, dass ein Kopflausbefall nichts mit mangelnder Hygiene zu tun habe. „Läuse ernähren sich von Blut in der Kopfhaut und sie legen ihre Eier am Haaransatz ab, weil es dort warm ist und sie geschützt sind. Ob die Haare gewaschen oder ungewaschen sind, spielt für sie keine Rolle.“ Die Übertragung erfolge hauptsächlich durch engen Kontakt, etwa beim Spielen oder Kuscheln, weshalb Schulen und Kitas häufig zu Verbreitungsorten würden.
Für Kinder bis zwölf Jahre können Ärzte Läusemittel auf Kassenrezept verschreiben. Diese enthalten entweder Insektizide, dickflüssiges Paraffin oder Silikonöl. Zur Unterstützung der Behandlung empfehle sich, Bettwäsche, Handtücher und Schlafanzüge bei 60 Grad zu waschen, hieß es weiter. Kuscheltiere, die nicht maschinentauglich sind, sollten drei Tage in eine Plastiktüte gepackt werden. Eine Wohnungsdesinfektion oder der Einsatz von Insektiziden sei nicht erforderlich.
Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet Eltern betroffener Kinder, die Gemeinschaftseinrichtung umgehend zu informieren, die wiederum das Gesundheitsamt benachrichtigt. Die Einrichtung unterrichtet dann anonym die anderen Eltern über den Vorfall. Betroffene Kinder dürfen erst wieder die Einrichtung besuchen, wenn keine Weiterverbreitung der Kopfläuse mehr zu befürchten ist. (1169/21.05.2025)