Gesetz am Montag verabschiedet

Mehrere muslimische Staaten kritisieren Israels Todesstrafe-Gesetz scharf

Mehrere muslimische Staaten haben die Entscheidung des israelischen Parlaments zur Todesstrafe für Palästinenser, die wegen Terrorismusvorwürfen verurteilt wurden, stark kritisiert.

Itamar Ben-Gvir (M), rechtsextremer Polizeiminister von der Partei Otzma Jehudit, und Abgeordnete feiern, nachdem das israelische Parlament in der Knesset einen Gesetzentwurf zur Einführung der Todesstrafe für Terroristen gebilligt hat. (Archivbild)

© Itay Cohen/AP/dpa/Itay Cohen

Itamar Ben-Gvir (M), rechtsextremer Polizeiminister von der Partei Otzma Jehudit, und Abgeordnete feiern, nachdem das israelische Parlament in der Knesset einen Gesetzentwurf zur Einführung der Todesstrafe für Terroristen gebilligt hat. (Archivbild)

Von red/AFP

Mehrere mehrheitlich muslimische Länder haben die vom israelischen Parlament beschlossene Einführung der Todesstrafe für wegen Terrorismusvorwürfen verurteilte Palästinenser scharf kritisiert. Das verabschiedete Gesetz bedrohe die „regionale Stabilität“, hieß es in einer am Donnerstag veröffentlichten gemeinsamen Erklärung von Außenministern mehrerer mehrheitlich muslimischer Länder, darunter Saudi-Arabien, die Türkei und Jordanien. 

„Dieses Gesetz stellt eine gefährliche Eskalation dar, insbesondere angesichts seiner diskriminierenden Anwendung gegenüber palästinensischen Gefangenen, und es wurde betont, dass solche Maßnahmen die Gefahr bergen, die Spannungen weiter zu verschärfen“, hieß es in der Erklärung. Zu den Unterzeichnern gehörten überdies die Außenminister Ägyptens, Pakistans, Katars, der Vereinigten Arabischen Emirate und Indonesiens.

Indonesien: „Schwere Verletzung des internationalen Menschenrechts“

Indonesien hatte zuvor bereits im Onlinedienst X erklärt, das Gesetz sei eine „schwere Verletzung des internationalen Menschenrechts und des humanitären Völkerrechts“. Das Außenministerium in Jakarta forderte Israel auf, das Gesetz zurückzunehmen. 

Der allgemeine Rahmen des am Montag verabschiedeten Gesetzes sieht vor, dass jede Person, die „vorsätzlich den Tod eines anderen Menschen verursacht, um einem israelischen Staatsbürger oder Einwohner Schaden zuzufügen, mit der Absicht, den Staat Israel zu vernichten, zum Tode oder zu lebenslanger Haft verurteilt wird“. 

Für Palästinenser im besetzten Westjordanland sieht der Text vor, dass die Todesstrafe zum Regelfall wird, wenn ein Tötungsdelikt von israelischen Militärgerichten als „terroristischer Akt“ eingestuft wird.

Von Seiten der israelischen Opposition, Menschenrechtsorganisationen, der UNO und der EU wird die Einführung des Gesetzes scharf kritisiert. In Israel reichte die Menschenrechtsorganisation Vereinigung für Bürgerrechte kurz nach der Verabschiedung beim Obersten Gerichtshof des Landes Klage gegen das Gesetz ein.

Todesstrafe in Israel zuletzt 1962 vollstreckt

In Israel ist die Todesstrafe bislang faktisch ausgesetzt, auch wenn sie theoretisch für einige Verbrechen verhängt werden kann. Zuletzt wurde in Israel 1962 der NS-Verbrecher Adolf Eichmann hingerichtet, einer der Hauptorganisatoren der Deportation europäischer Juden in die Vernichtungslager der Nationalsozialisten.

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Erstellt:
2. April 2026, 12:30 Uhr

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