Feiertag

Muss man an Pfingstmontag arbeiten?

Pfingstmontag ist ein gesetzlicher Feiertag – doch muss man an diesem Tag arbeiten? Wer frei hat, wann Ausnahmen gelten und ob Zuschläge gezahlt werden, erfahren Sie hier.

Der Pfingstmontag ist bundesweit ein gesetzlicher Feiertag.

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Der Pfingstmontag ist bundesweit ein gesetzlicher Feiertag.

Von Lukas Böhl

Pfingstmontag ist in Deutschland ein gesetzlicher Feiertag. Das bedeutet: Grundsätzlich haben Arbeitnehmer an diesem Tag frei. Doch wie bei vielen Regelungen im Arbeitsrecht gibt es auch hier Ausnahmen. Wer tatsächlich an Pfingstmontag arbeiten muss, hängt stark von der Branche, dem Arbeitsvertrag und tariflichen oder betrieblichen Vereinbarungen ab.

Pfingstmontag: Gesetzlicher Feiertag mit Arbeitsverbot

Das Arbeitszeitgesetz (§ 9 ArbZG) sieht für gesetzliche Feiertage wie den Pfingstmontag ein generelles Beschäftigungsverbot vor. In der Zeit von 0 bis 24 Uhr dürfen Arbeitnehmer grundsätzlich nicht arbeiten. Dieses Verbot gilt unabhängig davon, ob jemand in Vollzeit oder Teilzeit arbeitet. Auch Auszubildende dürfen in der Regel an diesem Tag nicht beschäftigt werden.

Ausnahmen: Wer trotzdem arbeiten darf

In bestimmten Branchen ist die Arbeit auch an Feiertagen wie dem Pfingstmontag erlaubt. Dazu gehören:

  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
  • Rettungsdienste und Feuerwehr
  • Gastronomie und Hotellerie
  • Energieversorgung und Verkehr
  • Landwirtschaft
  • Presse, Rundfunk und Kultur
  • Sicherheitsdienste

Auch bestimmte Tätigkeiten, die aus betrieblichen Gründen nicht an Werktagen erledigt werden können, dürfen mit behördlicher Genehmigung an Feiertagen durchgeführt werden.

Pfingstmontag: Was gilt für Teilzeitkräfte und Azubis?

Teilzeitbeschäftigte profitieren ebenfalls vom Feiertagsschutz. Fällt der Pfingstmontag auf einen vertraglich festgelegten Arbeitstag, muss der Arbeitgeber das Gehalt wie üblich zahlen, ohne dass die Arbeitszeit nachgeholt werden muss. Für Auszubildende gilt an Feiertagen grundsätzlich ein Beschäftigungsverbot – insbesondere für Minderjährige.

Vergütung und Zuschläge: Lohn am Feiertag

Wer trotz Feiertag arbeiten muss, hat Anspruch auf einen Ersatzruhetag innerhalb von acht Wochen. Zusätzlich können Zuschläge gezahlt werden – diese sind jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern müssen tariflich, arbeitsvertraglich oder betrieblich geregelt sein.

Fazit

An Pfingstmontag muss grundsätzlich nicht gearbeitet werden – es sei denn, gesetzliche Ausnahmen oder besondere vertragliche Regelungen greifen. Wer arbeitet, hat Anspruch auf Ausgleich und unter Umständen auch auf steuerfreie Zuschläge. Ein Blick in den Arbeits- oder Tarifvertrag sowie in mögliche Betriebsvereinbarungen kann hier Klarheit schaffen.

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Erstellt:
2. Juni 2025, 09:52 Uhr

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