Vorfall in Psychiatrie Wiesloch

Patient wehrt sich nach Leibeskräften – und stirbt nach Kollaps

Eskalation in der Psychiatrie Nordbaden: Die Pfleger können einen Patienten nicht beruhigen und rufen die Polizei um Hilfe. Dann ist der Mann plötzlich tot.

In der Psychiatrie in Wiesloch ist es zu einem Todesfall gekommen.

© dpa/Uli Deck

In der Psychiatrie in Wiesloch ist es zu einem Todesfall gekommen.

Von Eberhard Wein

Nach dem Tod eines Patienten im Psychiatrischen Zentrum Nordbaden in Wiesloch (Rhein-Neckar-Kreis) ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft Heidelberg. Der 34-Jährige sei kollabiert, als man versucht habe, ihn gewaltsam zu fixieren, heißt es in einer Pressemitteilung. Dabei hatte das Klinikpersonal auch Polizisten hinzugerufen.

Wie die Staatsanwaltschaft mitteilt, habe sich der Patient seit mehreren Wochen freiwillig in der Psychiatrie befunden. Am Sonntagabend, gegen 23.25 Uhr, sei er dann aggressiv geworden. Mehrere Pflegekräfte und die Stationsärztin hätten versucht, ihn zu beruhigen. Als dies nicht gelang, habe man versucht, ihn zu fixieren. Dagegen habe sich der Patient mit großer Kraftanstrengung gewehrt. Daraufhin rief das Personal die Polizei um Hilfe.

Wiederbelebungsversuche schlagen fehl

Auch die Beamten wendeten „unmittelbaren Zwang“ gegen den Mann an, wie es im Fachjargon heißt. Doch der Patient wehrte sich weiterhin mit Leibeskräften, bis er schließlich kollabierte und reanimiert werden musste. Doch alle Versuche, ihn wiederzubeleben, schlugen demnach fehl. Gegen 0.34 Uhr sei der Tod des Patienten festgestellt worden.

Eine Obduktion soll nun die genaue Todesursache klären. Die Staatsanwaltschaft prüfe, ob sich Polizisten, Ärztin oder Pfleger wegen fahrlässiger Tötung strafbar gemacht haben. Dies ist in solchen Fällen routinemäßig zu klären.

Zuletzt hatte im Jahr 2022 der Tod eines 47-jährigen Mannes in der Mannheimer Innenstadt für Aufsehen und Diskussionen gesorgt. Auch er hatte sich in einer psychischen Ausnahmesituation befunden und war kollabiert, als Beamten versuchten, ihn zu fixieren. Später wurde einer der beiden Polizisten freigesprochen, die Geldstrafe gegen den zweiten wegen Körperverletzung im Amt wurde vom Bundesgerichtshof aufgehoben.

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Erstellt:
18. Mai 2026, 16:16 Uhr

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