Saarbrücken
Polizist getötet: Gericht hält 19-Jährigen für schuldunfähig
Ein Polizist stirbt durch Schüsse aus einer Dienstwaffe. Nun fiel das Urteil - demnach ist der Angeklagte schuldunfähig. Zuschauer sprechen von einem „Skandal“.
© Laszlo Pinter/dpa/Laszlo Pinter
Der Mann wurde wegen besonders schweren Raubes verurteilt.
Von red/dpa
Weil er einen Polizisten im Saarland mit einer Dienstpistole getötet hat, hat das Landgericht Saarbrücken einen 19 Jahre alten Angeklagten wegen besonders schweren Raubes verurteilt. Der Deutsche mit türkischen Wurzeln werde unbefristet in einer forensischen Psychiatrie untergebracht, sagte Richterin Jennifer Klingelhöfer. Vom Mordvorwurf wurde der Angeklagte freigesprochen - ebenso von den Tötungsvorwürfen wegen Zustands der Schuldunfähigkeit.
„Er war beim Überfall in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert“, begründete die Richterin. Er habe gewusst, dass der Überfall ein Fehler gewesen sei. Der Angeklagte sei während des Polizeieinsatzes infolge seiner Krankheit von massiver Angst getragen worden. „Die Angst hatte sein Denken übernommen“, erläuterte die Richterin.
Was sagte der Gerichtsgutachter?
Ein Gerichtsgutachter hatte dem jungen Mann wegen einer schizophrenen Erkrankung eine eingeschränkte Schuldfähigkeit attestiert. Die Kammer hat nach den Ausführungen der Richterin keine Zweifel, dass diese Krankheit sich am 21. August gezeigt habe. „Zeitlebens wird eine Behandlung des Angeklagten nötig sein“, stellte sie fest.
In krankheitsbedingter Verkennung der Lage habe der 19-Jährige mehrmals auf den Polizisten geschossen. „Der Angeklagte gab die Schüsse ab, weil er einen subjektiven Angriff auf sein Leben glaubte“, so Klingelhöfer.
Ganzes Magazin leergeschossen
Zum Tathergang erläuterte die Richterin: Bereits die Schüsse auf Hals und Brustkorb seien wegen des hohen Blutverlusts tödlich gewesen. Zudem habe der Angeklagte einen Schuss auf den Rücken des Polizisten abgegeben sowie weitere Schüsse, als dieser schon am Boden gelegen habe, einen davon ins Gesicht.
Im Anschluss habe er seine Flucht fortgesetzt, wobei er auf weitere Polizisten geschossen habe, die er als Bedrohung für sein Leben angesehen habe. Er habe sein Magazin mit 17 Schuss leergeschossen. Die anderen Beamten habe er jedoch verfehlt. Die Polizisten hätten den Angeklagten vor der Festnahme unter anderem am Schulterblatt getroffen. Insgesamt sei es trotz aller Bemühungen in dem Prozess nur zum Teil gelungen, alle Fragen zu beantworten, betonte die Richterin.
Zuschauer sprechen von „Skandal“
Das Urteil fiel für viele Prozessbeobachter überraschend aus und sorgte für heftige Reaktionen im Gerichtssaal. Zuschauer sprachen von einem „Skandal“ und riefen dazu auf, die Verkündung vorzeitig zu beenden.
Was ist in Völklingen vorgefallen?
Der Angeklagte hatte am 21. August 2025 nach einem Tankstellenüberfall in Völklingen einem Polizeianwärter die Dienstwaffe entrissen und einen Polizeioberkommissar mit sechs Schüssen getötet. Der Angeklagte feuerte demnach das gesamte Magazin auch auf weitere Polizisten ab, bis er selbst mit Schüssen gestoppt wurde.
Landesinnenminister spricht von „dunklen Tagen“
Die Tat sorgte bundesweit für Entsetzen. Landesinnenminister Reinhold Jost (SPD) hatte von „dunklen Tagen“ für das Saarland und die Polizei gesprochen.
Die Staatsanwaltschaft hatte für den Angeklagten eine Jugendstrafe von 13 Jahren und die Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie gefordert. Auch die Nebenklage, die die Witwe des 34 Jahre alten Polizisten vertritt, forderte eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik für Straftäter und eine Jugendstrafe – allerdings die Höchststrafe von 15 Jahren.
Die Verteidigung sah die Mordmerkmale hingegen nicht erfüllt und sprach sich wegen Totschlags und versuchten Totschlags für eine Jugendstrafe von sechs Jahren und eine Unterbringung aus. Das Urteil fiel nun ganz anders aus.
Sicherheit in forensischen Kliniken
Für forensische Kliniken gelten spezielle Sicherheitsstandards. Dazu gehören technisch überwachte Außensicherungen wie Mauern oder Zäune, Zugang nur durch eine besonders gesicherte Pforte, Sicherheitsschleusen und umfangreiche Videoüberwachung.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
