Ex-Immobilien-Tycoon

Zeuge im Benko-Prozess: Auf Masse-Konto sind 900.000 Euro

Im Verfahren gegen den Investor René Benko ist es der Tag der Zeugen. Sie sollen Auskunft geben, ob der Angeklagte Gläubiger geschädigt hat. Ein Insolvenzverwalter nennt eine wichtige Zahl.

Am zweiten Tag seines Prozesses musste sich Benko Aussagen von Zeugen stellen.

© Barbara Gindl/APA/dpa

Am zweiten Tag seines Prozesses musste sich Benko Aussagen von Zeugen stellen.

Von dpa

Innsbruck - Im Prozess gegen den österreichischen Investor René Benko hat ein Insolvenzverwalter das Vermögen des 48-Jährigen auf dem sogenannten Masse-Konto auf 900.000 Euro beziffert. Die anerkannten Forderungen der Gläubiger lägen demgegenüber bei rund 45 Millionen Euro, sagte Insolvenzverwalter Andreas Grabenweger. 

Im Mittelpunkt des Auftritts mehrerer Zeugen vor dem Landesgericht Innsbruck stand die Frage, ob Benko kurz vor der Insolvenz durch eine Mietkostenvorauszahlung von 360.000 Euro für ein Anwesen die Interessen der Gläubiger geschädigt hat. Benko bestreitet die Vorwürfe.

Der Ex-Milliardär habe lange Zeit gar nicht in dem Haus gewohnt, obwohl es in einem noblen Zustand gewesen sei, so Grabenweger. Die Verteidigung hatte am Vortag argumentiert, die Vorauszahlung sei erfolgt, weil der in die Negativ-Schlagzeilen geratene Investor einen Rückzugsraum für seine Familie schaffen wollte. 

Ein Masse-Konto wird vom Insolvenzverwalter eingerichtet und dient zur Verwaltung der Insolvenzmasse und zur Abwicklung aller finanziellen Transaktionen während des Insolvenzverfahrens. Die Insolvenzmasse bezeichnet das gesamte Vermögen einer insolventen Firma oder Person, das zur Befriedigung der Ansprüche von Gläubigern verwendet wird.

Urteil am Nachmittag erwartet

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Gründer des Immobilien- und Handelskonzerns Signa vor, durch die Mietkostenvorauszahlung und durch eine Schenkung an seine Mutter in Höhe von 300.000 Euro seine Gläubiger geschädigt zu haben. Die Schritte seien erfolgt, als die Insolvenz des Signa-Imperiums für Benko absehbar gewesen sei. Auf das Delikt, das im österreichischen Strafrecht betrügerische Krida genannt wird, stehen bis zu zehn Jahren Haft.

Im aktuellen Fall muss sich Benko wegen seiner Insolvenz als Einzelunternehmer verantworten. Die Anklage ist nur ein Strang von insgesamt 14 Verfahren, in denen allein die österreichische Justiz meist wegen schweren Betrugs und Untreue ermittelt. 

Es wird mit einem Urteil im Laufe des Nachmittags gerechnet. Egal, wie es lautet, muss der 48-Jährige wohl mit weiteren Anklagen rechnen und bleibt zunächst in Untersuchungshaft.

Das Verfahren gegen René Benko wurde mit der Befragung von Zeugen fortgesetzt.

© Barbara Gindl/APA/dpa

Das Verfahren gegen René Benko wurde mit der Befragung von Zeugen fortgesetzt.

Am zweiten Tag im Verfahren gegen René Benko wegen des Verdachts der Gläubiger- Schädigung könnte ein Urteil fallen.

© Matthias Röder/dpa

Am zweiten Tag im Verfahren gegen René Benko wegen des Verdachts der Gläubiger- Schädigung könnte ein Urteil fallen.

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Erstellt:
15. Oktober 2025, 09:12 Uhr
Aktualisiert:
15. Oktober 2025, 11:29 Uhr

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