Landgericht Mannheim

Schüsse auf Kioskbesitzer als Auftragstat? Prozessauftakt

Die Polizei hielt sich nach den Schüssen auf einen Kioskbetreiber in Mannheim im Oktober zu den Hintergründen bedeckt. Nun beginnt das Verfahren gegen einen 27-Jährigen.

Das Opfer wurde damals lebensgefährlich verletzt und musste notoperiert werden.

© dpa/René Priebe

Das Opfer wurde damals lebensgefährlich verletzt und musste notoperiert werden.

Von red/dpa/lsw

Nach den Schüssen auf einen Kioskbetreiber in Mannheim beginnt das Verfahren gegen einen 27-Jährigen am Mittwoch (9.00 Uhr) vor dem Landgericht Mannheim. Er soll laut Anklage im Auftrag von unbekannten Personen im Oktober 2025 versucht haben, den damals 39-Jährigen zu töten. Das Opfer wurde lebensgefährlich verletzt und musste notoperiert werden. Die Anklage lautet unter anderem auf versuchten Mord. 

Der Mann soll laut Gericht am Abend des 4. Oktober den an diesem Tag erst neu eröffneten Kiosk betreten und dann „vollkommen überraschend“ auf den Betreiber geschossen haben. Dieser sei im Brustbereich getroffen worden und zusammengesackt. Der Angeklagte habe angenommen, seine Tat vollendet zu haben und sei geflüchtet.

Urteil für Mitte Mai erwartet

Erst mehr als eine Woche nach der Tat war der damals 26-Jährige festgenommen worden. Er sitzt laut Staatsanwaltschaft in Untersuchungshaft. Die Ermittlungsbehörden hatten sich in der Vergangenheit weder zu einer möglichen Beziehung zwischen Täter und Opfer geäußert, noch zum Motiv für die Tat und den Hintergründen.

Dem 27-Jährigen droht im Falle einer Verurteilung wegen versuchten Mordes grundsätzlich eine lebenslange Freiheitsstrafe, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Der versuchte Mord könne allerdings milder bestraft werden als die vollendete Tat – der Strafrahmen liege dabei zwischen 3 und 15 Jahren. 

Für das Verfahren sind noch acht weitere Verhandlungstage terminiert. Ein Urteil könnte Mitte Mai verkündet werden.

Zum Artikel

Erstellt:
7. April 2026, 18:10 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Lesen Sie jetzt!

Mindestens 15 Unterkünfte angeboten

„Ohne rot anzulaufen“: Vorwürfe gegen Airbnb-Vermieter

Ein Unternehmer mietet Gewerberäume in der Region Stuttgart an und inseriert sie als Ferienwohnungen - anders als vereinbart, für Hunderte Euro die Nacht. Kann man dagegen wirklich nichts tun?

Versuchter Mord an Frühchen

Sohn in Tübinger Klinik vergiftet? Prozess gegen Mutter

Weil sie laut Anklage Aufmerksamkeit haben wollte, soll eine junge Mutter ihrem Frühgeborenen auf einer Intensivstation eine Überdosis Koffein verabreicht haben. Nun steht sie deswegen vor Gericht.

Wetter in Baden-Württemberg

So hoch ist die Gefahr von Schauern und Gewittern

Quellwolken, Sturmböen, Starkregen: Trotz sommerlicher Temperaturen kann es mancherorts ungemütlich werden. In einigen Regionen ist das Risiko laut dem Wetterdienst höher als in anderen.