BBG 2026
Sozialbeiträge – was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
SPD will deutlich erhöhen: Die Beitragsbemessungsgrenze beeinflusst die Summe der Abgaben und ist sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte relevant.

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Sozialministerin Bärbel Bas will „Besserverdiener“ zur Kasse bitten – aber reicht das?
Von Michael Maier
Über 1800 Euro Mehrbelastung pro Jahr befürchtet die FAZ für Besserverdiener - die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist ein zentraler Wert im deutschen Sozialversicherungssystem und legt fest, bis zu welchem Betrag des Einkommens Beiträge für die Sozialversicherung berechnet werden oder über der Schwelle eben erlassen werden. Aktuell wird in der öffentlichen Debatte eine Anhebung dieser Grenze für 2026 diskutiert.
Das Bundesarbeitsministerium von Bärbel Bas (SPD) hat einen Entwurf zur Ressortabstimmung vorgelegt, der eine Erhöhung der BBG für die Renten- und Arbeitslosenversicherung auf 8.450 Euro monatlich und für die Kranken- und Pflegeversicherung auf 5.812,50 Euro monatlich vorsieht. Diese Anpassung, die sich an der Lohnentwicklung orientiert, würde vor allem Gutverdiener betreffen und soll die finanzielle Stabilität der Sozialversicherung sichern.
Effizienz statt höhere Beitragsbemessungsgrenze?
Kritiker, insbesondere aus der Union und der Wirtschaft, warnen jedoch vor einer zu starken Belastung der Beitragszahler und fordern stattdessen eine Effizienzsteigerung der bestehenden Systeme. Befürworter der Erhöhung, wie die SPD und die Linke, argumentieren hingegen, dass Gutverdiener stärker zur Finanzierung des Sozialsystems beitragen sollten und eine Anhebung der BBG gerechter sei als Leistungskürzungen oder höhere Beiträge für alle.
Verdienen Sie mehr als die BBG, wird der darüberliegende Betrag nicht berücksichtigt. Das bedeutet, Ihre Sozialversicherungsbeiträge steigen nicht unbegrenzt mit Ihrem Einkommen. Es gibt zwei verschiedene Beitragsbemessungsgrenzen: eine für Kranken- und Pflegeversicherung und eine für Renten- und Arbeitslosenversicherung. Von den eingezahlten Summen hängen auch die späteren Leistungsansprüche ab.
Beitragsbemessungsgrenzen 2025
- BBG für Kranken- und Pflegeversicherung: 5.512,50 Euro monatlich bzw. 66.150 Euro jährlich.
- BBG für Renten- und Arbeitslosenversicherung: 8.050 Euro monatlich bzw. 96.600 Euro jährlich. Seit 2025 gelten bundesweit einheitliche Werte für Ost und West.
Beispiel: Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 6.000 Euro werden für die Kranken- und Pflegeversicherung nur Beiträge von maximal 5.512,50 Euro berechnet. Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt die Bemessungsgrundlage bei maximal 8.050 Euro.
Warum gibt es die Beitragsbemessungsgrenze?
Die BBG soll verhindern, dass Gutverdiener überproportional stärker belastet werden als Geringverdiener – obwohl alle Anspruch auf die gleichen Leistungen haben.
Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze
Die Versicherungspflichtgrenze bestimmt, bis zu welchem Einkommen Arbeitnehmer pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Liegt das Einkommen darüber, können sie in eine private Krankenversicherung wechseln. Im Jahr 2025 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 6.150 Euro monatlich bzw. 73.800 Euro jährlich.
BBG und PKV
Die BBG beeinflusst im Übrigen auch die Beiträge im Basistarif der privaten Krankenversicherung und die Höhe des Arbeitgeberzuschusses für privatversicherte Arbeitnehmer.