Bundesverfassungsgericht
Staatstrojaner: Wenn der Staat zu weit geht
Das Gesetz zu Staatstrojanern ist nicht grundsätzlich verfassungswidrig. Und doch hat das Verfassungsgericht dem Gesetzgeber nun seine Grenzen aufgezeigt, findet Autorin Rebekka Wiese.

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Der Staat darf mitlesen, was in privaten Chats ausgetauscht wird – aber nur, wenn es um die Verfolgung besonders schwerer Straftaten geht.