Stadt erhöht Vergnügungssteuer

Abgaben bei Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit steigen von 18 auf 22 Prozent – Keine Hoffnung auf Lenkungswirkung

Murrhardt hat seine Vergnügungssteuersatzung vor zehn Jahren das letzte Mal überarbeitet. Nun wird sie erneut angepasst. Die beiden wesentlichen Punkte: Erhöhung der Sätze für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit um vier Prozent und das Miteinbeziehen von Wettbüros.

Von Christine Schick



MURRHARDT. Bürgermeister Armin Mößner und Kämmerer Matthias Glassl erläuterten die geplanten Schritte und Hintergründe in der Gemeinderatssitzung im Einzelnen. Vorgesehen sei eine Steuersatzerhöhung für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit von 18 auf 22 Prozent. Das Maximum liegt derzeit bei 25 Prozent, das beispielsweise Backnang schon umgesetzt hat. Eine weitere Erhöhung auf dieses Niveau kann sich die Verwaltung in ein paar Jahren vorstellen. Grundsätzlich sollen nun auch Veranstalter von Pferde- oder Sportwetten mit aufgenommen werden. Dort wird ein Steuersatz von drei Prozent des Brutto-Wetteinsatzes veranschlagt. In Murrhardt gibt es ein angemeldetes Wettbüro in der Innenstadt. Bei den Gewinnspielgeräten sind es aktuell 64 Apparate, die in Gaststätten oder Spielhallen gelistet sind. Was die Lenkungswirkung anbelangt, sprich der Einfluss einer Steuererhöhung auf das Angebot, machte Matthias Glassl dem Gemeinderat keine großen Hoffnungen. Die Anzahl der Spielgeräte sinke dadurch erfahrungsgemäß nicht. Umgekehrt sei aber nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs der Höchstsatz von 25 Prozent grundsätzlich gedeckt und für ihn nachgewiesen, dass diese Besteuerung für die Automatenaufsteller „keine erdrosselnde Wirkung“ habe. Durch die Anpassung der Sätze rechnet die Stadt mit Mehreinnahmen von rund 140000 Euro.

Auf diese hätte Hartmann Widmaier (MDAL/Die Grünen) gerne verzichtet, zumal die Folgekosten der Spielsucht enorm sind. Insofern gelte es auch, daran zu denken, wie dies volkswirtschaftlich und gesellschaftlich aufgefangen und langfristig verändert werden kann. Ziel müsse es sein, die Anzahl der Spielgeräte zu begrenzen. Insofern möchte er auch nicht allzu lange damit warten, den Satz auf 25 Prozent zu erhöhen.

Ähnlich sah dies Edgar Schäf (SPD), der sich in Bezug auf die Lenkungswirkung nicht viel Hoffnung macht. Zumindest habe man so aber seinen Beitrag geleistet.

Brigitte Kübler (UL) verglich die Anhebung der Steuer mit der Preiserhöhung bei Zigaretten. Auch diese durchbreche den Konsum in der Regel nicht. Die Mehreinnahmen für die Stadt seien letztlich aber erfreulich.

Georg Devrikis (CDU-FWV) hob darauf ab, dass es zwar verständlich sei, sich vor Ort eine gute Situation und Eindämmung zu wünschen, es für die Betroffenen allerdings immer noch die Möglichkeit gebe, auszuweichen und an andere Orte zu fahren. Zudem thematisierte er, dass darüber hinaus auch online einiges an Gewinnspielen möglich sei, und erkundigte sich, wie die Stadt dies in den Betrieben überprüfen könne.

Bürgermeister Mößner erläuterte, dass die Aufsteller beziehungsweise die Verantwortlichen die Bruttosätze meldeten und die Abgaben danach festgesetzt würden. Da sich die Geräte auslesen ließen, Kassenzettel als Beleg existierten und die Wetten genormt seien, beurteilte er die Handhabung in dieser Hinsicht als relativ klar. Für andere Spielformen wagte er aber keine Prognose. Die Anpassung der Satzung mit den vorgeschlagenen Sätzen und Änderungen hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen.

Info
Geschätzte Einnahmen

Der Steuersatz für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit wird zu Jahresbeginn von 18 auf 22 Prozent der Bruttokasse erhöht. Die Mindestbesteuerung dieser Automaten wird ebenso von 62 auf 75 Euro für Geldspielgeräte in Gaststätten und von 186 auf 225 Euro in Spielhallen angehoben. In Wettbüros werden künftig drei Prozent des Brutto-Einsatzes an Steuern erhoben.

Im Jahr 2017 hat die Stadt 429000 Euro, 2018 rund 458000 Euro an Vergnügungssteuern eingenommen. Der Planansatz erhöht sich nun für 2020 auf rund 560000 Euro gegenüber dem geschätzten Betrag für 2019 von 420000 Euro.

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Erstellt:
19. Dezember 2019, 09:14 Uhr

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