Stadt will Bannerwerbung eindämmen

Gemeinderat tut sich aber schwer damit, Parteien aus der Nutzung zu nehmen – Konzept für alternative Lösungen soll folgen

Trotz oder vielleicht auch wegen digitaler Zeiten hat eine ganz analoge Art des Werbens in Murrhardt Hochkonjunktur: Die Stadt ist mit immer mehr Anträgen für Banner konfrontiert, über die privat, gewerblich oder auch von Vereinen aus für Veranstaltungen oder bestimmte Angebote getrommelt werden soll. Da die Werbeträger aber an Brückengeländern platziert sind, also nahe am Straßenverkehr, möchte die Stadt dies einschränken und klare Regeln schaffen.

Die Geländerflanken an der Ochsenkreuzung in Murrhardt werden mittlerweile sehr gerne mit Bannerwerbung in Beschlag genommen – auch von der Stadt selbst. Neue Regeln sollen nun Klarheit in Bezug auf den Nutzerkreis schaffen. Foto: J. Fiedler

© Jörg Fiedler

Die Geländerflanken an der Ochsenkreuzung in Murrhardt werden mittlerweile sehr gerne mit Bannerwerbung in Beschlag genommen – auch von der Stadt selbst. Neue Regeln sollen nun Klarheit in Bezug auf den Nutzerkreis schaffen. Foto: J. Fiedler

Von Christine Schick



MURRHARDT. In Murrhardt gibt es vier Punkte, an denen Werbebanner bisher zugelassen sind und sich im Stadtbild etabliert haben. Dies sind die beiden Seiten des Geländers an der Ochsenbrücke, die zwei Flanken an der Graubrücke sowie das Geländer der Bahnunterführung an der Robert-Franck-Straße. Zudem wird das Geländer zwischen der Brücken- und der Bachstraße (gegenüber der Bäckerei Pehlke) in Fornsbach genutzt.

Nah an der Landesstraße1066 unterliegt das Anbringen von Werbung verkehrsrechtlich einem strengen Blick und da es in den letzten Jahren einen regelrechten Ansturm auf die Bannerwerbung gab, möchte die Stadtverwaltung nun mit einer klaren Regelung reagieren, wie Bürgermeister Armin Mößner in der Gemeinderatssitzung erläuterte.

Um für Vereine, Initiativen oder Kirchengemeinden auch eine Alternative zu schaffen, schlägt die Verwaltung vor, die Ortseingangstafeln in diesem Sinne zu nutzen. Generell will sie dazu aber das Gespräch mit den Vorständen suchen und sich konzeptionell Gedanken machen. Der Verwaltungsvorschlag sieht vor, Bannerwerbung künftig nur noch für eigene städtische Veranstaltungen oder Informationen von öffentlichem Interesse wie Schulbeginn vorzusehen. Zulassen will man sie aber auch für ortsansässige Vereine, Stiftungen, Kirchengemeinden und Einrichtungen, die auf Veranstaltungen wie Feste, Konzerte oder Ereignisse mit gesellschaftlichem oder kulturellem Charakter hinweisen möchten. Vorrang hat aber die stadteigene Werbung. Parteien erhalten weiterhin die Möglichkeit der klassischen Plakatwerbung. Der Werbezeitraum soll auf 14 Tage vor der Veranstaltung begrenzt sein und bei Jubiläumsfestwochen sollen spezifische Lösungen abgesprochen werden können.

In der Debatte stieß das generelle Anliegen zwar auf Verständnis, wurde aber im Detail auch aus eigenen Interessen kritisch gesehen. Als unstrittig und positiv wertete der Rat den Vorstoß, die Ortseingangstafeln beispielsweise für Vereine zu nutzen (Mario Brenner, CDU-FWV) oder sogar neue Punkte, eine Art Plakatwand, zu schaffen (Vorschlag von Ralf Nentwich, MDAL/Die Grünen). Als Elisabeth Zenker (SPD) noch mal ganz explizit fragte, warum Parteien nicht mehr über Banner für sich werben sollen dürfen, erläuterte Armin Mößner: Parteien haben in Wahlkampfzeiten die Möglichkeit, die Plakatwerbung zu nutzen, aber um den bunten Bannerwald einzudämmen, sollte diese Form auf kulturelle Veranstaltungen begrenzt werden, auch im Sinne der Verkehrsregelungen und -sicherheit.

Zwar konnte Ralf Nentwich verstehen, dass die Verwaltung dem Wildwuchs begegnen will, trotzdem hielt er es für nicht gut, Parteien auszuschließen, und bat darum, sie genauso auf die Liste zu setzen.

Die Plakatierung an Pfosten wird teils als störender empfunden

Für Wolfgang Hess (UL) stellt sich die Lage nicht so drastisch dar. Nach seiner Wahrnehmung ufere die Bannerwerbung nicht völlig aus – selbst der Brennpunkt Ochsenkreuzung mit insgesamt sechs Exemplaren sei nicht so schlimm, ihn störten vielmehr die Schilder an den Laternen und Pfosten entlang der Straße. Steuern könne man die Nutzung ja auch über eine klare Festlegung der Dauer. Natürlich solle eher für Veranstaltungen geworben werden, trotzdem sehe er die Nutzung von Parteien nicht ganz so kritisch, würde dies lockerer handhaben. Bürgermeister Armin Mößner merkte an, dass er es skeptisch sehe, die Parteien hier mit ins Boot zu nehmen. Die Diskussion um die Frage, ob man Parteien auch künftig Bannerwerbung zugestehen soll, vertiefte sich dann noch an einem Punkt – und zwar, inwieweit beim Beschluss mitzubedenken ist, dass diese Möglichkeit dann allen, auch nicht im Ort vertretenen Parteien eingeräumt werden muss. Georg Devrikis (CDU-FWV) fand es problematisch, da man dann nicht ausschließen könne, die Flächen möglicherweise für eine radikalisierende Werbung zur Verfügung stellen zu müssen. Ralf Nentwich argumentierte, dass dies bisher bei der Bannerwerbung noch nicht als Schwierigkeit aufgetaucht sei. Georg Devrikis konterte, dass man aber auch an anderer Stelle – bei der Nutzung öffentlicher Hallen und Gebäude – in dieser Hinsicht die Nutzung vorausschauend geregelt habe, um radikalisierenden Reden keine Plattform zu bieten.

Am Ende wurde stufenweise beschlossen. Generelle Zustimmung fand die Vorgabe, dass für Veranstaltungen mit kulturellem und gesellschaftlichem Charakter geworben werden darf. Dafür, dass neben Vereinen, Stiftungen, Kirchengemeinden und Einrichtungen auch Parteien diese Möglichkeit haben sollen, stimmten 13 Ratsmitglieder. So wurde der Beschluss bei drei Neinstimmen und einer Enthaltung angenommen. Dies ist nun bis zu zehn Tagen vor der Veranstaltung möglich (zwei Enthaltungen), genauso Zustimmung fanden Sonderabsprachen bei Jubiläumsfestwochen (eine Enthaltung). Zudem hat die stadteigene Werbung Vorrang und die Verwaltung ist nun beauftragt, einen konzeptionellen Vorschlag für alternative Möglichkeiten zu erarbeiten.

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Erstellt:
18. Dezember 2019, 10:04 Uhr

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