Standortringen um Mobilfunkmast

Um die Netzabdeckung zu verbessern, soll am Rand von Kirchenkirnberg ein Mobilfunkmast errichtet werden. Die Stadt Murrhardt hat gebeten, ihn weiter in den Wald hinein zu verlegen. Der Antragsteller beharrt auf dem vorgeschlagenen Standort und hat Klage eingereicht.

Der Mobilfunkmast am Linderst in Murrhardt ist von der Stadt aus zu sehen und steht dort schon lange. In Kirchenkirnberg soll nun am Waldrand ein neuer Mast errichtet werden. Anwohner wünschen sich aber, dass er noch stärker vom Ort in den Wald hinein abgerückt wird. Archivfoto: Jörg Fiedler

© Jörg Fiedler

Der Mobilfunkmast am Linderst in Murrhardt ist von der Stadt aus zu sehen und steht dort schon lange. In Kirchenkirnberg soll nun am Waldrand ein neuer Mast errichtet werden. Anwohner wünschen sich aber, dass er noch stärker vom Ort in den Wald hinein abgerückt wird. Archivfoto: Jörg Fiedler

Von Christine Schick

Murrhardt. Mit dem Neubau eines 50 Meter hohen Mobilfunkmasts am Ortsrand von Kirchenkirnberg hatte sich der Murrhardter Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung zu befassen. Bürgermeister Armin Mößner gab einen kurzen Abriss zum Stand des Vorhabens, das die Stadtverwaltung schon eine ganze Weile beschäftigt – der Antrag ging Ende November 2021 ein. Zunächst sei es um ein Verfahren zur Standortsuche für den Mobilfunkmast auf Kirchenkirnberger Gemarkung gegangen.

Anwohner bitten um mehr Abstand

Die Stadtverwaltung habe Vorschläge gemacht, die der Antragsteller aber alle mit der Begründung abgelehnt habe, dass diese so fürs Vorhaben nicht machbar seien. Einen besseren Standort hat der Antragsteller – wie sich später in der Diskussion herausstellte, handelt es sich um die Deutsche Funkturm GmbH, eine Telekom-Tochter, – gefunden, und zwar auf einem Grundstück an der Kaisersbacher Straße (Einmündung Welzheimer Straße L1150), das zum Staatswald gehört und dessen Nutzung über einen Vertrag ermöglicht wurde, so Mößner. Im Rahmen der Angrenzeranhörung haben Anwohner aber darum gebeten, den geplanten Standort weiter von der Straße weg und stärker in den Wald hinein zu verlegen, erläuterte Mößner weiter. Dies wollte auch die Stadt erreichen. Allerdings ohne Erfolg, der Antragsteller argumentiere dabei mit Ergebnissen einer technischen Feldmessung, sprich beharrt auf dem bisherigen Standort. „Und er hat nun eine Untätigkeitsklage gegen die Stadt eingereicht“, sagte Mößner. Der Bürgermeister ließ keinen Zweifel daran, dass die Netzabdeckung in Kirchenkirnberg nicht optimal ist, sich zumindest im Umfeld der Gemeindehalle etwas verbessert habe, seitdem dort ein WLAN-Hotspot eingerichtet werden konnte. Es sei politischer Wille, das Netz auszubauen beziehungsweise Lücken zu schließen, und auch klar, dass es dazu die Infrastruktur und Masten brauche, um entsprechende Signale zu erhalten.

Baurechtsamtsleiterin Simone Sauer ergänzte noch einige rechtliche und verfahrenstechnische Aspekte. Beim Vorhaben handelt es sich um ein sogenanntes privilegiertes, sprich dem Bau im Außenbereich steht nichts entgegen. Was die Standortprüfung und Alternativen anbelangt, habe es zwar einiges Hin und Her gegeben, letztlich sehe sich der Antragsteller in der Sache aber nicht in der Pflicht. Beim Gebäudeabstand wegen schädlichen Auswirkungen seien die Regelungen eingehalten, ebenso gebe es ein Brandschutzkonzept. Insofern lasse sich einer Baugenehmigung rein rechtlich nichts entgegenhalten.

Unternehmen hält an Standort fest

In den Beratungsunterlagen erläutert die Stadt die Problematik aus ihrer Sicht: „Die Verwaltung wies den Antragsteller von Anfang an darauf hin, dass Kommunen in die Standortwahl neuer Anlagen einzubeziehen sind und deren Vorschläge zu berücksichtigen sind. Wir haben den Antragsteller mehrfach um Prüfung gebeten, ob die Möglichkeit besteht, den Mast weiter Richtung Westen entlang des bestehenden Waldweges zu versetzen. Nach einer Besichtigung der Verwaltung vor Ort wurden dem Antragsteller konkrete Standortalternativen aufgezeigt.“ Dieser legte der Stadt daraufhin eine Standortprüfung vor, „aus der hervorging, dass der gewählte Standort die einzige Möglichkeit sei, um in diesem Bereich eine zukunftsfähige Versorgung zu erzielen“.

Auf Klage folgt gerichtliches Schreiben

Auf weitere Nachfragen der Stadtverwaltung folgte der Hinweis, dass man sich nicht in der Pflicht sehe, weiter auf die Standortprüfung einzugehen und den Rechtsweg beschreite. Neben der Klage hat die Stadt nun auch ein Schreiben des Verwaltungsgerichts Stuttgart erhalten, das sie auffordert, die Unterlagen zum Bauantrag vorzulegen. Letztlich empfiehlt die Verwaltung, dem Bauantrag vor diesem Hintergrund zuzustimmen.

In der Diskussion war der Ärger über das Verhalten des Antragstellers nicht zu überhören, wenn auch die Schlüsse unterschiedlich ausfielen. Für Hartmann Widmaier (MDAL/Die Grünen) war das Ziel, eine bessere Netzabdeckung zu erreichen, unzweifelhaft. „Ich tue mich trotzdem sehr schwer mit dem Antrag“, sagte er. Eine öffentliche Standortprüfung hätte er für die richtige Lösung gehalten. Es dränge sich der Verdacht auf, dass nicht allein technische, sondern auch wirtschaftliche Gründe für das Unternehmen eine Rolle spielten, möglicherweise weil der Bau an einem alternativen Standort aufwendiger sei. Als Stadtrat wolle er aber auch Schaden von der Stadt abwenden, sagte er mit Blick auf ein drohendes Verfahren.

Städtischer Grundbesitz überschaubar

Edgar Schäf (SPD) sah wenig Möglichkeiten, sich gegen das Unternehmen zu stellen, das der Stadt förmlich die Pistole auf die Brust setze. Zwar vermute auch er gewisse finanzielle Beweggründe, tat sich aber schwer, ein Verfahren zu riskieren. „Der Antragsteller ist nicht an einem Konsens interessiert, eigentlich bleibt uns kaum etwas anderes übrig“, sagte Wolfgang Hess (UL). Markus Kiefer (CDU/FWV) machte aus seiner Verärgerung kein Geheimnis. Er sprach von Gutsherrenmanier und erkundigte sich, ob dies mit der Bundesnetzagentur abgeklärt sei und es nicht doch noch einen gleichwertigen anderen Platz gebe. Mößner erläuterte, dass man Alternativen angeboten habe, räumte aber auch ein, dass die Stadt in Kirchenkirnberg nicht allzu viel Grundbesitz habe und in der Hinsicht nicht aus dem Vollen schöpfen könne. Die Rückmeldung sei gewesen, dass der Antragsteller bei Messungen nicht die Abdeckung erziele, die gewünscht sei. Letztlich lehnte der Gemeinderat den Verwaltungsvorschlag und damit das Ansinnen des Antragstellers mehrheitlich ab – mit sechs Nein- und drei Jastimmen sowie sieben Enthaltungen.

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Erstellt:
27. Mai 2023, 06:00 Uhr

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