Christina Block
Prozess wegen Kindesentführung ab Juli
Zwei Kinder der Hamburger Unternehmerfamilie Block wurden Anfang 2024 gewaltsam von Dänemark nach Deutschland gebracht. Gegen die Mutter und sechs Mitangeklagte kommt es zum Prozess.

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Die Unternehmerin Christina Block muss sich unter anderem wegen Kindesentführung vor Gericht verantworten (Archivfoto).
Von red/dpa
Im Zusammenhang mit der mutmaßlichen Entführung zweier Kinder der Unternehmerin Christina Block beginnt am 11. Juli ein Strafprozess am Landgericht Hamburg. Unter den sieben Angeklagten sind nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur Block selbst, ihr Lebensgefährte Gerhard Delling und fünf weitere Beschuldigte.
„Die Strafkammer ist nach vorläufiger Tatbewertung zu dem Schluss gekommen, dass nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens die Angeklagten der Straftaten hinreichend verdächtig erscheinen“, teilte eine Sprecherin des Gerichts mit. Der Verteidiger von Delling, David Rieks, widersprach den Vorwürfen gegen seinen Mandanten. Von Blocks Anwalt Otmar Kury lag zunächst keine aktuelle Stellungnahme vor.
Jahrelanger Sorgerechtsstreit
Ende April hatte die Staatsanwaltschaft Hamburg Anklage wegen der mutmaßlichen Entführung der Kinder aus Dänemark in der Nacht zum 1. Januar 2024 erhoben. Die nächtliche Aktion hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht. Nach einem Gerichtsbeschluss musste die Mutter ihre Kinder wieder nach Dänemark gehen lassen. Christina Block (52) - Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette „Block House“, Eugen Block, - streitet seit Jahren mit ihrem geschiedenen Mann um das Sorgerecht für die beiden jüngsten ihrer vier gemeinsamen Kinder. Der Ex-Mann lebt mit ihnen in Dänemark.
Laut Anklage soll Christina Block im Zusammenwirken mit dem Leiter eines Hamburger Sicherheitsunternehmens den Auftrag erteilt haben, ihre 2010 geborene Tochter und ihren 2013 geborenen Sohn gewaltsam der Obhut des ebenfalls sorgeberechtigten Vaters zu entziehen. Blocks Verteidiger Kury hat dieser Darstellung mehrfach widersprochen. Der Anwalt beschuldigte die bereits gestorbene Großmutter der Kinder als Auftraggeberin für die Entführungsaktion.
Gericht gibt Hinweis zu Anklage gegen Delling
Die zuständige Jugendschutzkammer am Landgericht wies jetzt darauf hin, dass der Lebensgefährte von Block nicht nur - wie angeklagt - wegen Beihilfe, sondern auch wegen Mittäterschaft verurteilt werden könnte. Der Anwalt von Gerhard Delling (66), David Rieks, teilte auf dpa-Anfrage mit: „Die gegen meinen Mandanten in den Raum gestellten Verdachtsbehauptungen sind sachlich und rechtlich unzutreffend. Wir werden diesen mit Nachdruck und umfänglich entgegentreten.“
Die Unternehmerin und ihr Ex-Mann hatten bis vor Kurzem das gemeinsame Sorgerecht für den heute elfjährigen Jungen und die 14 Jahre alte Tochter. Ende August 2021 waren die Kinder von einem Besuch bei ihrem Vater nicht zurückgekehrt. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat den 51-Jährigen wegen Entziehung Minderjähriger angeklagt. Anfang Mai sprach ein Gericht im dänischen Sonderburg dem Vater das alleinige Sorgerecht zu.
Anklage: Vater zusammengeschlagen, Kinder in Auto gezerrt
Das Geschehen in der Silvesternacht stellt die Staatsanwaltschaft so dar: Ein 35-jähriger Israeli und die fünf weitere Beteiligte sollen dem Vater in Dänemark aufgelauert und ihn zusammengeschlagen haben. Dann zerrten sie die beiden Kinder in ein Fahrzeug und fuhren mit ihnen nach Deutschland.
Während eines Fahrzeugwechsels im Grenzgebiet sollen sie den Kindern den Mund mit Tape-Band zugeklebt haben. Die damals 13-jährige Tochter sei außerdem an den Händen gefesselt worden. Dann sei die Gruppe in einem Wohnmobil nach Baden-Württemberg gefahren. Dort seien die Kinder bis zum Eintreffen der Mutter am 2. Januar 2024 gegen ihren Willen festgehalten worden.
Über Baden-Württemberg nach Hamburg
Delling soll die Anreise nach Baden-Württemberg organisiert und die anschließende Rückkehr der Kinder nach Hamburg koordiniert haben. Der 66-Jährige stehe zudem im Verdacht, gegenüber Kriminalbeamten falsche Angaben gemacht zu haben. Der mitangeklagte Sicherheitsunternehmer habe für eine Bewachung des Anwesens der Mutter in Hamburg gesorgt, um eine Flucht der Kinder zu verhindern.
Die Strafkammer hat 37 Termine bis zum 23. Dezember 2025 angesetzt. Das Gericht erwartet ein großes Medieninteresse.