Künstliche Intelligenz
Strafrecht gegen KI-Deepfakes: So will Berlin Opfer schützen
Mit Hilfe von KI lassen sich sexualisierte Bilder von Menschen leicht erstellen. Justizministerin Hubig will Strafen verschärfen und Plattformen wie X stärker in die Pflicht nehmen.
© Michael Kappeler/dpa
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) arbeitet an einem digitalen Gewaltschutzgesetz.
Von Rainer Pörtner
Die Bundesregierung will das Erstellen und Verbreiten von sexualisierten Bildern eindämmen, die mit Künstlicher Intelligenz erzeugt werden. Stefanie Hubig (SPD), die Bundesjustizministerin, arbeitet nach eigenen Angaben an einem digitalen Gewaltschutzgesetz, damit soll unter anderem das Strafrecht verschärft werden.
Worum geht es?
Im Internet tauchen verstärkt pornografische Fotos und Videos auf, die mit Künstlicher Intelligenz (KI) hergestellt oder verfremdet werden. Für heftige Diskussionen sorgt aktuell der KI-Chatbot Grok, der über den Onlinedienst X des US-Unternehmers Elon Musk eingesetzt werden kann.
Wie entstehen diese sexualisierten Bilder?
Nutzer können Grok auffordern, freizügige Bilder von Menschen zu generieren. Das wird in großem Stil gemacht – auch mit Fotos von Kindern und Jugendlichen. Eine der Betroffenen ist die stellvertretende schwedische Ministerpräsidentin Ebba Busch. Auf einem Foto wurde mit Hilfe von Grok ihr Kleid in einen Bikini umgetauscht, das manipulierte Bild der halbnackten Politikerin verbreitete sich schnell im Netz. „Ich wurde unfreiwillig von Elon Musks Grok auf X ausgezogen“, sagt Busch. „Meine Tochter ist neun. Ich möchte nicht, dass ihr jemals so etwas passiert.“
Wie wird bisher auf den Grok-Fall reagiert?
Rund um den Globus haben die Bikini-Bilder auf X für Empörung gesorgt. Am Wochenende sperrte Indonesien als weltweit erstes Land den KI-Bot Grok vollständig, Malaysia folgte. Die EU-Kommission hat eine Überprüfung eingeleitet. „Wir werden den Schutz von Kindern und die Frage der Einwilligung nicht an das Silicon Valley auslagern“, erklärte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. „Wenn sie nicht handeln, werden wir es tun.“ Auch die britische Medienaufsichtsbehörde Ofcom startete eine offizielle Untersuchung, dem Unternehmen X droht eine Geldstrafe oder die Sperrung. Großbritanniens Premier Keir Starmer nannte die KI-generierten Inhalte „widerlich“.
Was tut Elon Musk?
Sein Unternehmen X beschränkte inzwischen die Bilderzeugung und -bearbeitung auf zahlende Abonnenten. Die von ihnen erstellten Bilder können allerdings öffentlich weiter verbreitet werden. Ansonsten ging Firmenchef Musk zum verbalen Gegenschlag über: Er warf der britischen Regierung unter anderem Zensur vor und nannte sie „faschistisch“.
Wie wird auf den Zensur-Vorwurf reagiert?
„Mit Zensur hat das nichts zu tun“, sagt die deutsche Justizministerin Hubig. Die Kunst- und Meinungsfreiheit sei ein hohes Gut, habe ihre Grenze jedoch dort, wo Persönlichkeitsrechte verletzt werden. „Es geht nicht darum, Tools zu verbieten und Plattformen abzuschalten. Es auch nicht um eine Kontrolle von Meinungen, sondern darum, Persönlichkeitsrechte durchzusetzen und zu schützen.“
Welche rechtlichen Veränderungen plant die Regierung in Berlin?
Es gibt bereits heute Möglichkeiten, sich als Betroffener gegen die Verbreitung von KI-manipulierten Bildern zur Wehr zu setzen. Im Grundsatz können bei Verstößen sowohl die Erzeuger der Bilder wie auch die Plattformen, über die solche Inhalte verbreitet werden, zur Rechenschaft gezogen werden. In der Praxis ist das aber oft sehr schwierig. „Wir brauchen Straftatbestände, die das Problem der digitalen Bildmanipulationen gezielt adressieren“, sagte Justizministerin Hubig der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Zudem müsse es für die Betroffenen „einfacher werden, sich gegen Verletzungen von Persönlichkeitsrechten zu wehren“. Das digitale Gewaltschutzgesetz soll die Strafen, die bei Persönlichkeitsverletzungen durch sogenannte „Deepfakes“ verhängt werden können, neu bestimmen. Zudem werde an Regelungen gearbeitet, um die Verbreitung entsprechender Bilder schnell zu stoppen und sie von den Plattformen zu entfernen.
