Konstanz
Streit um vegetarisches Schulessen: Gericht weist Beschwerden zurück
Eine Schule im Raum Konstanz setzt vor allem auf vegetarische Kost bei ihrem Schulessen. Eltern ziehen deshalb mit einer Beschwerde vor Gericht. Dieses weist die Beschwerden zurück.

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An einer Schule im Raum Konstanz wird häufig vegetarisches Schulessen angeboten (Symbolbild).
Von red/epd
Fleischgerichte werden an einer Schule im Raum Konstanz weiterhin die Ausnahme bleiben – der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim hat Beschwerden zum überwiegend vegetarischen Schulessen als unzulässig zurückgewiesen. Dies teilte der VGH am Donnerstag mit. Der Beschluss sei unanfechtbar.
Bei dem Fall hatten sich Eltern daran gestört, dass das Schulessen, das von Montag bis Donnerstag angeboten wird, an drei Tagen aus vegetarischer oder veganer Kost besteht. Nur an einem Tag werde ein Fleisch- oder Fischangebot bereitgehalten. Die Eltern hatten bereits mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Freiburg erreichen wollen, dass ihrer Tochter an allen Tagen ein Schulessen mit Fleisch oder Fisch zur Verfügung gestellt wird. Sie trugen unter anderem gesundheitliche Bedenken vor.
Das Verwaltungsgericht hatte den Antrag zurückgewiesen. Es sei fernliegend, dass ein Ernährungsmangel drohe. Zumal die Eltern bei Mahlzeiten außerhalb der Schule für ein fleischhaltiges Nahrungsmittelangebot sorgen oder der Tochter ein vorbereitetes Essen mitgeben könnten, so das Verwaltungsgericht.
Der VGH wies die Beschwerde der Eltern nun als unzulässig zurück, da die Eltern Beschwerde ohne Rechtsanwalt erhoben haben. Dabei bestehe vor dem VGH ein sogenannter „Anwaltszwang“. Die Beschwerde der Tochter sei ebenfalls unzulässig. „Sie war nicht Beteiligte im erstinstanzlichen Verfahren und deswegen nicht befugt eine Beschwerde zu erheben“, heißt es in der Mitteilung.