Tote Partnerin eingemauert: zehn Jahre Haft

Obwohl das Gericht weder Motiv noch die Todesursache kennt – und auch sonst wenig Beweise hat – wird ein Mann wegen Totschlags verurteilt. Wie ist das juristisch möglich?

Von Christine Bilger Stuttgart - Die Todesursache ist nicht geklärt. Das Motiv auch nicht. Der Angeklagte hat die Tat bestritten. Und dennoch: Ein 47-Jähriger aus Stuttgart-Heslach ist am Donnerstag am Landgericht zu einer Haftstrafe von zehn Jahren wegen Totschlags verurteilt worden. Er soll seine Partnerin im vergangenen Sommer getötet und danach in einem Verschlag unter der Treppe, die zur gem...

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Erstellt:
26. Juni 2025, 22:08 Uhr
Aktualisiert:
26. Juni 2025, 23:16 Uhr

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