Sachkundenachweis

Trotz überlasteter Tierheime: Landesregierung lehnt Hundeführerschein ab

Die baden-württembergische Landesregierung wird keinen verpflichtenden Sachkundenachweis für Hundehalter einführen. Das steckt dahinter.

Die Entscheidung fällt in eine Zeit, in der die Tierheime im Land in einer angespannten Lage sind (Symbolbild).

© Bernd Wüstneck/dpa-Zentralbild

Die Entscheidung fällt in eine Zeit, in der die Tierheime im Land in einer angespannten Lage sind (Symbolbild).

Von red/epd

Die baden-württembergische Landesregierung wird keinen verpflichtenden Sachkundenachweis für Hundehalter einführen. Als Grund für die Ablehnung des im Koalitionsvertrag vorgesehenen „Hundeführerscheins“ nannte das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in einer Stellungnahme zu einem Antrag der Grünen-Landtagsfraktion den erheblichen bürokratischen Aufwand. Stattdessen soll ein Informationsangebot für Tierhalter vorbereitet werden.

Die Entscheidung fällt in eine Zeit, in der die Tierheime im Land nach Angaben des Landestierschutzverbandes in einer angespannten Lage sind. Viele Einrichtungen kämpfen demnach mit Sanierungsbedarf, Platzmangel sowie steigenden Personal-, Energie- und Tierarztkosten. Als Gründe für die Überlastung gelten die vermehrte Abgabe von Tieren, die während der Corona-Pandemie unüberlegt angeschafft wurden, und eine wachsende Zahl verhaltensauffälliger Hunde.

Im Online-Handel viele kranke Tiere

Ein weiterer Faktor ist der zunehmende Online-Handel mit Tieren. Viele dieser oft aus Osteuropa stammenden Tiere sind den Angaben zufolge krank oder verhaltensauffällig und werden von ihren überforderten Besitzern in den Heimen abgegeben.

Das Land unterstützt die Tierheime jährlich mit bis zu 500.000 Euro für Baumaßnahmen und die Kastration freilebender Katzen. Die Versorgung von verletzten Wildtieren wird jedoch oft von den Tierheimen auf eigene Kosten getragen. Detaillierte statistische Daten, etwa zur genauen Zahl von Tierhaltungsverboten oder zu Engpässen bei der Wildtierversorgung, konnte das Ministerium nicht vorlegen.

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Erstellt:
29. Januar 2026, 12:14 Uhr

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