Urnengrab wird teurer, Sarggrab günstiger

Der Murrhardter Gemeinderat befürwortet die neu kalkulierten Bestattungsgebühren, die ab 1. Januar 2023 gelten. Die Senkung des Kostendeckungsgrads auf 90 Prozent wird als „Entgegenkommen der Stadt“ für die Hinterbliebenen lobend hervorgehoben.

Urnenstelen am Friedhof in Murrhardt. Archivfoto: Elisabeth Klaper

Urnenstelen am Friedhof in Murrhardt. Archivfoto: Elisabeth Klaper

Von Elisabeth Klaper

Murrhardt. Seit 2014 blieben die Bestattungsgebühren für die Friedhöfe in der Trägerschaft der Stadt Murrhardt unverändert. 2019 kam die neue Bestattungsart „Baumgräber“ hinzu, folglich wurde die Bestattungsgebührensatzung entsprechend ergänzt. Bisher galt ein Kostendeckungsgrad von 100 Prozent, wodurch von 2016 bis 2019 Kostenüberdeckungen in Höhe von über 68630 Euro entstanden, berichtete Bürgermeister Armin Mößner in der jüngsten Gemeinderatssitzung.

Nun ist eine Neukalkulation und Anpassung der Gebühren erforderlich, da sich die Kosten, Bestattungsformen, Bestattungszahlen und Inanspruchnahme von Wahlgräbern deutlich verändert haben. So soll künftig der Kostendeckungsgrad 90 Prozent betragen, auch können die Gebühren für Erdbestattungen moderat gesenkt werden. Auf dieser Bestattungsform lag früher der Schwerpunkt, auch gab es nur wenige Urnenbestattungen. Im Lauf der vergangenen Jahre hat sich das Verhältnis umgekehrt: Jetzt erfolgen meist Urnenbestattungen, weshalb die Gebühren für diese steigen.

Die Zeiträume für die Überprüfungder Gebühren waren zu lang

Mit Blick auf die heute bestehende Vielfalt der Bestattungsformen „waren die Zeiträume für die Überprüfung der Gebühren zu lang“, fand Martin Stierand (MDAL/Die Grünen). Doch lobte er das „Entgegenkommen der Stadt“ für die Hinterbliebenen durch die Senkung des Kostendeckungsgrads auf 90 Prozent.

„Die Neukalkulation war dringend notwendig, es ist erfreulich, dass die Gebühren zum Teil ermäßigt werden, und es ist gut, wenn die Überprüfung regelmäßig stattfindet, um bei Über- oder Unterdeckung die Gebühren anzupassen“, verdeutlichte Rolf Kirschbaum. Indes seien die Bestattungsgebühren insgesamt gesehen relativ hoch, da die Friedhöfe wegen der schwierigen Topografie und dezentralen Struktur pflegeintensiv sind und hohen Aufwand verursachen, gab der Stadtrat der CDU/FWV-Fraktion zu bedenken.

„Früher waren die Bestattungen kostenintensiv und mit viel Handarbeit verbunden: Damals waren 100 Prozent Kostendeckung richtig, doch wegen der Zunahme der Urnenbestattungen und der neuen Bestattungsformen konnten die Kosten gesenkt werden, deshalb ist jetzt die Neukalkulation wichtig. Es ist erfreulich, dass damit nun einige Gebühren vermindert werden können, damit sind wir auf gutem Weg“, sagte Edgar Schäf (SPD). Markus Blank (UL) sah indes die Neukalkulation und die Abkehr von der 100-prozentigen Kostendeckung kritisch: Dies müsse die Stadtverwaltung der Bevölkerung gut erklären. Schließlich befürwortete der Gemeinderat geschlossen die Neukalkulation der Bestattungsgebühren.

Kosten im Vergleich

Grabformen Die angegebenen Gebührenbeträge umfassen die Grabherstellung, die Unterhaltung von Einfassungsplatten und die Grabnutzungsgebühren für 20 Jahre. Die Erdbestattung in einem Reihengrab kostet 3090 Euro (bisher 3263 Euro), die Erdbestattung in einem Wahlgrab einfachbreit, doppeltief 4220 Euro (bisher 6003 Euro), die Beisetzung im Urnengemeinschaftsfeld mit Namenstafel 2750 Euro (bisher 2350 Euro). Die Beisetzung in einem Urnenwahlgrab kommt auf 3160 Euro (bisher 3660 Euro) und die Beisetzung in einer Urnenstelen-grabkammer auf 3040 Euro (bisher 2290).

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Erstellt:
1. Dezember 2022, 06:00 Uhr

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