Tödliche Attacke auf Rouven Laur
Urteil im Prozess um Messerangriff in Mannheim erwartet
Im Mai 2024 soll Sulaiman A. auf sechs Menschen in Mannheim eingestochen haben - der Polizist Rouven Laur starb an seinen Verletzungen. Nun verkündet das Gericht sein Urteil.

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Der Angeklagte steht zu Beginn eines Verhandlungstages mit einem Aktenordner vor dem Gesicht im Gerichtssaal (Archivbild).
Von red/dpa/lsw
Nach rund sieben Monaten Verhandlung will das Oberlandesgericht Stuttgart am Dienstag (9.00 Uhr) sein Urteil nach der tödlichen Attacke auf dem Mannheimer Marktplatz verkünden.
Sulaiman A. hat die Tat gestanden, er soll sich laut Anklage über Jahre radikalisiert und mit der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) identifiziert haben. Am 31. Mai 2024 soll der Afghane dann in Mannheim mit einem Messer fünf Teilnehmer einer Kundgebung der islamkritischen Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) sowie den Polizisten Rouven Laur angegriffen haben. Laur starb kurz darauf.
Der 26-jährige A. ist wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Alle Verfahrensbeteiligten forderten eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes für ihn. Die Bundesanwaltschaft beantragte zudem die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen. Die Nebenkläger, darunter auch die Familie Laur, forderten zum Teil zudem eine anschließende Sicherungsverwahrung.
Angeklagter holte sich auf Telegram Unterstützung für Tatplan
Die Bundesanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte nicht nur den Islamkritiker Michael Stürzenberger von der BPE töten wollte, sondern so viele Islamkritiker und „vermeintlich Ungläubige“ wie möglich.
Sulaiman A. gestand die Tat, er zeigte im Verfahren auch Anzeichen von Reue. Mit Blick auf ein Motiv verwies er auf den Gaza-Krieg, der 2023 begann und sein Leben verändert habe. Er soll sich auf Telegram mit einem Chatpartner ausgetauscht haben, der ihn in seinem Vorhaben bestätigt habe, Stürzenberger zu töten. Im letzten Wort des Angeklagten vor dem Urteil entschuldigte sich A. bei den Opfern und ihren Angehörigen.
Tat löste Debatte über Abschiebung ausländischer Straftäter aus
Sulaiman A. war vermutlich mit elf Jahren aus Afghanistan geflohen. 2013 kam er nach Frankfurt und stellte nach Informationen der Deutschen Presse- Agentur einen Antrag auf Asyl. Dieser wurde abgelehnt. Es wurde allerdings ein Abschiebeverbot verhängt, vermutlich wegen des jugendlichen Alters.
Der 26-Jährige war der Polizei vor der Tat nicht bekannt. Bis zur Tat lebte er mit seiner Frau und zwei kleinen Kindern im hessischen Heppenheim, rund 35 Kilometer nordöstlich von Mannheim.
Die Tat löste eine Diskussion über die Abschiebung ausländischer Straftäter aus. Kurz danach kündigte die damalige Ampel-Regierung an, Abschiebungen von Schwerstkriminellen auch nach Afghanistan wieder möglich zu machen.