Schleswig-Holstein
Verhältnis mit jungem Häftling: Strafen für Ex-Beschäftigte
Zwei Mitarbeiterinnen einer Jugendanstalt in Schleswig sollen einen Gefangenen begünstigt haben. Nun hat ihr Verhalten strafrechtliche Konsequenzen.

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Die beiden Mitarbeiterinnen der Jugendanstalt sollen einen Gefangenen begünstigt haben.
Von red/dpa
Ihr Verhältnis mit einem jungen Gefangenen hat für zwei frühere Mitarbeiterinnen der Jugendanstalt Schleswig juristische Konsequenzen. Das Schleswiger Amtsgericht erließ Strafbefehle wegen Bestechlichkeit und Missbrauch von Gefangenen. Für eine ehemalige Anstaltspsychologin wurde eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung festgesetzt, wie die Kieler Staatsanwaltschaft berichtete. Im Falle einer ehemaligen Abteilungsleiterin beträgt das Strafmaß sieben Monate auf Bewährung. Beiden wurde als Bewährungsauflage jeweils die Zahlung von 1000 Euro an die Landeskasse auferlegt.
Wegen ihres Verhältnisses zu einem Häftling hatte die Kieler Staatsanwaltschaft seit dem vergangenen Jahr gegen die beiden Frauen ermittelt. „Den Angeklagten wird vorgeworfen, einem zur Tatzeit 17-jährigen Gefangenen, mit dem sie intimen Kontakt pflegten, jeweils unzulässige Gegenstände in die Jugendanstalt mitgebracht, Telefonmöglichkeiten gewährt und sich für Vollzugserleichterungen zu seinen Gunsten eingesetzt zu haben“, erklärte die Staatsanwaltschaft.
Leistungen gegen Sex
Details nannte die Staatsanwaltschaft nicht. Wie die „Bild“-Zeitung berichtete, soll die Abteilungsleiterin den in der Anstalt Drogen nehmenden Häftling vor Urinproben bewahrt und dienstliche Beurteilungen beschönigt haben, um dessen Entlassung zu beschleunigen. Gegen Sex soll sie ihm auch Schoko-Croissants besorgt haben. Die Anstaltspsychologin soll für ihn nicht nur günstige Sozialprognosen erstellt, sondern auch Liquids für E-Zigaretten, SIM-Karten und Telefonguthaben besorgt haben. Gegenleistung war demnach ebenfalls Sex.
Die Ex-Anstaltspsychologin der Jugendanstalt Schleswig hat nach Angaben der Staatsanwaltschaft Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, die Ex-Abteilungsleiterin nicht. Der Gefangene wurde mittlerweile in die Jugendanstalt Neustrelitz im Nachbarland Mecklenburg-Vorpommern verlegt.
Das Verfahren wegen des Verdachts der Bestechung gegen den Gefangenen, der derzeit in anderer Sache eine Jugendstrafe verbüßt, wird nun der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft Neubrandenburg vorgelegt. Eine formelle Verfahrensübernahme von dort steht nach Angaben der Kieler Staatsanwaltschaft aber noch aus.
Im Zusammenhang mit den Ermittlungen hatte das Justizministerium die Leiterin der Jugendanstalt aus Fürsorgegründen für zunächst sechs Monate an das Ministerium nach Kiel abgeordnet. Im März beschäftigten die Vorwürfe gegen die beiden Ex-Mitarbeiterinnen auch den Innen- und Rechtsausschuss des Landtags.