Fahrerlaubnis auf dem Smartphone
Wann kommt der digitale Führerschein?
In Europa und Deutschland soll der Führerschein digitalisiert werden. Wie sieht der Zeitplan aus?
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In Zukunft soll der Führerschein auf dem Smartphone vorgezeigt werden können.
Von Lukas Böhl
Das Europäische Parlament hat heute den Weg für den digitalen Führerschein endgültig frei gemacht. Die überarbeitete EU-Führerscheinrichtlinie sieht vor, dass Führerscheine künftig europaweit digital über eine App abrufbar sein sollen. Spätestens bis 2030 soll das Smartphone-Dokument zum Standard werden, der klassische Kartenführerschein bleibt aber weiterhin verfügbar.
Digitale Fahrerlaubnis bis 2030
Mit der neuen Richtlinie soll der Führerschein künftig nicht mehr zwingend in Plastikform vorgezeigt werden müssen. Stattdessen können Fahrerlaubnisinhaber ihre Daten digital über das Smartphone nachweisen. Das vereinfacht nicht nur Verkehrskontrollen und Mietwagenprozesse, sondern erleichtert auch Reisen innerhalb der EU. Wer möchte, kann aber weiterhin eine physische Karte beantragen, die in der Regel innerhalb von drei Wochen ausgestellt wird.
Gesetzliche Grundlage steht, Umsetzung läuft
Deutschland hat bereits im Februar 2025 die rechtliche Basis geschaffen. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) arbeitet an der technischen Umsetzung, damit Führerschein und Fahrzeugschein künftig digital vorgezeigt werden können.
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) spielt dabei eine zentrale Rolle. Die Daten sollen direkt aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) und dem Fahreignungsregister (FAER) stammen. Technisch ist dafür ein NFC-fähiges Smartphone und ein Personalausweis mit Onlinefunktion erforderlich
Zeitplan und offene Baustellen
Laut EU-Richtlinie haben die Mitgliedstaaten drei Jahre Zeit, die neuen Vorgaben in nationales Recht umzusetzen, sowie ein weiteres Jahr für die technische Umsetzung. Realistisch ist damit ein Start des digitalen Führerscheins ab 2028, bevor er bis 2030 flächendeckend verfügbar sein soll.
Allerdings bestehen noch technische Hürden. Besonders die Register müssen aktueller und vollständiger werden, um eine zuverlässige digitale Identifizierung zu gewährleisten. Auch das künftig verpflichtende biometrische Lichtbild ist noch nicht im zentralen Register hinterlegt. Hier wird derzeit nach einer praktikablen Lösung gesucht. Bis spätestens 2030 soll die Nutzung in Europa dann aber eingeführt werden.
