So ist der aktuelle Stand

Wann wird die TVöD-Gehaltserhöhung ausgezahlt?

Die Auszahlung der vereinbarten TVöD-Gehaltserhöhung kommt allmählich ins Rollen. So ist der aktuelle Stand.

Einen genauen Termin gibt es nicht.

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Einen genauen Termin gibt es nicht.

Von Lukas Böhl

Am 6. April 2025 haben sich die Tarifvertragsparteien – die Gewerkschaften und die Arbeitgeber von Bund und Kommunen – auf einen neuen Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst geeinigt. Nun ist es endlich soweit, dass das Geld auch tatsächlich ausgezahlt werden kann. Die so genannte "Zahlbarmachung" ist im Prinzip erfolgt.

Der Einigung im April war ein Schlichtungsverfahren vorausgegangen, nachdem die Verhandlungen zunächst gescheitert waren. Der Abschluss betrifft rund 132.000 Beschäftigte des Bundes und rund 2,6 Millionen Beschäftigte bei kommunalen Arbeitgebern, die unter dem Dach der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) organisiert sind.

TVöD VKA - Zahlbarmachung und aktueller Stand

Laut einem Sprecher der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) wurde das Rundschreiben zur Zahlbarmachung der Gehaltserhöhung am 1. August 2025 an die 16 Mitgliederverbände versendet. Diese wiederum müssen die Informationen an die kommunalen Arbeitgeber vor Ort weitergeben.

Wie das Fachportal Öffentlicher Dienst News berichtet, hat der Kommunale Arbeitgeberverband Baden-Württemberg (KAV) das entsprechende Schreiben bereits am 4. August 2025 an seine Mitglieder weitergeleitet. Das bedeutet: Den Kommunen und kommunalen Unternehmen liegen jetzt die formalen Grundlagen vor, um die Gehaltserhöhungen technisch umzusetzen und auszubezahlen.

Wann das Geld tatsächlich auf dem Konto der Beschäftigten ankommt, ist jedoch unterschiedlich – das hängt vom jeweiligen Arbeitgeber ab. Einen pauschalen Termin zur Auszahlung gibt es nicht. Eine Auszahlung noch im August erscheint möglich, wurde von der VKA auf Anfrage jedoch nicht bestätigt. Beschäftigte sollten im Zweifel direkt bei ihrer Personalstelle nachfragen.

Update für Angestellte des Bundes

Für Beschäftigte im Bundesdienst liegt das Rundschreiben zur Zahlbarmachung der TVöD-Erhöhung bereits länger vor: Das Bundesinnenministerium (BMI) hatte es am 15. Juli 2025 verschickt. Damit haben die Bundesbehörden theoretisch alle nötigen Informationen, um die erhöhten Entgelte rückwirkend zum 1. April 2025 zu zahlen.

Eine Sprecherin des BMI teilte dazu auf Anfrage mit: „Mit dem Rundschreiben D5.31002/75#8 vom 15. Juli 2025 hat das Bundesministerium des Innern die Entwürfe der Änderungstarifvertragstexte im Geltungsbereich des Bundes bekanntgegeben und im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen vorläufig zum Vollzug freigegeben.“

Die konkrete Umsetzung und Auszahlung der erhöhten Entgelte liegt jedoch bei den jeweils zuständigen Stellen für die Lohn- und Gehaltsabrechnung. Das BMI weist darauf hin, dass es zu steuerlichen Besonderheiten keine Aussagen treffen kann. Auch im Bundesdienst hängt der genaue Auszahlungszeitpunkt also von der jeweiligen Behörde ab. Aufgrund des zeitlichen Vorlaufs ist es möglich, dass die Anpassung bereits mit den August-Bezügen ausgezahlt wird – eine Garantie gibt es aber nicht.

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Erstellt:
6. August 2025, 15:02 Uhr
Aktualisiert:
6. August 2025, 17:46 Uhr

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