Rechtliche Sonderregelung

Warum bekommen Ukrainer Bürgergeld?

Bürgergeld statt Asylbewerberleistungen: Da sind die rechtlichen Grundlagen für die Sozialhilfe ukrainischer Geflüchteter in Deutschland.

Ukrainer erhalten in Deutschland Bürgergeld.

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Ukrainer erhalten in Deutschland Bürgergeld.

Von Lukas Böhl

Seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sind viele Menschen von dort nach Deutschland geflohen. Die Geflüchteten erhalten in Deutschland Bürgergeld, also Leistungen der Grundsicherung, die ursprünglich für dauerhaft erwerbsfähige Leistungsberechtigte eingeführt wurden, und nicht Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Warum ist das so?

Darum erhalten Ukrainer Bürgergeld

Rechtlich liegt die Grundlage in der sogenannten Massenzustromrichtlinie der Europäischen Union. Diese Richtlinie wurde erlassen, um Geflüchteten aus bestimmten Krisengebieten schnell und unkompliziert einen humanitären Aufenthaltstitel zu ermöglichen, ohne dass sie ein reguläres Asylverfahren durchlaufen müssen. In Deutschland erhielten die Geflüchteten deshalb einen Aufenthaltstitel gemäß § 24 Aufenthaltsgesetz.

Darauf aufbauend haben im April 2022 die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder gemeinsam mit der damaligen Bundeskanzlerin beschlossen, dass ukrainische Geflüchtete einen sogenannten Rechtskreiswechsel vollziehen und vom Asylbewerberleistungsgesetz in die Sozialgesetzgebung, also zum Bürgergeld, wechseln.

Hintergrund war, dass ohne diese Regelung die Behörden durch das ansonsten erforderliche, aufwändige Asylverfahren bei der großen Zahl an Geflüchteten überlastet worden wären. Der Rechtskreiswechsel ermöglichte zudem eine schnellere Integration in den Arbeitsmarkt, was bei Geflüchteten im regulären Asylverfahren oftmals länger dauert.

Gibt es bald kein Bürgergeld mehr?

Eine politische Debatte beschäftigt sich derzeit damit, ob der Zugang von ukrainischen Geflüchteten zum Bürgergeld überhaupt weiterhin aufrechterhalten werden soll. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass ab dem 1. April 2025 neu ankommende Geflüchtete aus der Ukraine keine Bürgergeldleistungen mehr erhalten, sondern nur noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Einige Politiker, etwa Bayerns Ministerpräsident Markus Söder, fordern nun, dass dieser Ausschluss rückwirkend für alle ukrainischen Geflüchteten gelten soll. Diese Vorschläge stoßen aber auf Kritik, unter anderem wegen des möglichen erhöhten Verwaltungsaufwands und der möglichen Erschwernisse bei der Integration in den Arbeitsmarkt.

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Erstellt:
5. August 2025, 08:34 Uhr

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