Landtagswahl
Warum gibt es keinen Umschlag?
Einen Wahlumschlag sucht man bei wichtigen Wahlen in Deutschland schon seit 2002 vergeblich. Damit es trotzdem mit rechten Dingen zugeht, ist ein Punkt besonders wichtig.
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Bei der Europawahl 2024 (Bild) gab es anonyme Wahlumschläge. Warum nicht auch bei der Landtagswahl 2026?
Von mic/red
Am 8. März 2026 ist Landtagswahl in Baden-Württemberg. Der Ablauf im Wahllokal folgt einem festen Ritual: Vorzeigen von Ausweis und Wahlbenachrichtigung, Entgegennahme des Stimmzettels und die Stimmabgabe in der Wahlkabine.
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Ein Umschlag, um den Zettel blickdicht zu verstauen, wird dabei jedoch nicht ausgegeben. Der Stimmzettel wandert lediglich gefaltet in die Wahlurne. Dies wirft gelegentlich die Frage auf, ob dieser Vorgang regulär ist und wie das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt.
Baden-Württemberg: Seit wann gibt es keine Wahlumschläge mehr?
Das Fehlen des Wahlumschlags bei der Urnenwahl ist in Baden-Württemberg gesetzlicher Standard. Bereits seit der Landtagswahl 2006 werden in den Wahllokalen des Landes keine amtlichen Stimmzettelumschläge mehr ausgegeben.
Damit folgt Baden-Württemberg dem Vorbild des Bundes, wo der Umschlag im Wahllokal bereits zur Bundestagswahl 2002 flächendeckend abgeschafft wurde.
Warum wurde der Wahlumschlag abgeschafft?
Die Abschaffung des Wahlumschlags basierte auf pragmatischen Gründen, die den organisatorischen Ablauf erleichtern:
- Schnellere Auszählung: Das händische Öffnen tausender Umschläge entfällt. Der Wahlvorstand kann sofort mit dem Entfalten, Sortieren und Zählen der Stimmen beginnen, was die Ermittlung der Wahlergebnisse erheblich beschleunigt.
- Kostenersparnis: Die Herstellung, der Druck und der Transport von Millionen von Umschlägen entfallen, was zu einer deutlichen Entlastung der öffentlichen Haushalte führt.
- Umweltschutz: Der Verzicht auf Umschläge reduziert den Papierverbrauch massiv und vermeidet unnötigen Müll.
- Einfachere Handhabung: Der Vorgang der Stimmabgabe wird durch den entfallenden Arbeitsschritt insgesamt flüssiger gestaltet.
Richtig falten: Wahlgeheimnis ohne Wahlumschlag
Das Wahlgeheimnis bleibt durch diesen Ablauf gewahrt. Das Wahlgesetz schreibt vor, dass der Stimmzettel noch in der Wahlkabine so gefaltet werden muss, dass die Stimmabgabe von außen nicht erkennbar ist. Erst danach darf der Zettel in die Wahlurne eingeworfen werden.
Ist der Zettel nicht oder falsch gefaltet, sodass die Wahlentscheidung sichtbar ist, ist der Wahlvorstand gesetzlich verpflichtet, den Einwurf zu verweigern. Zudem wird für die Stimmzettel spezielles, blickdichtes Papier verwendet, um ein Durchscheinen zu verhindern.
Wahlumschlag bei der Briefwahl
Eine Ausnahme bildet die Briefwahl. Bei der postalischen Stimmabgabe kommen weiterhin ein Stimmzettelumschlag und ein Wahlbriefumschlag zum Einsatz.
Dies ist notwendig, um die Identität der wählenden Person strikt vom abgegebenen Stimmzettel zu trennen. Während im Wahllokal die Wahlurne die anonymisierende Trennung sicherstellt, übernimmt bei der Briefwahl der verschlossene Stimmzettelumschlag diese Funktion. Er wird erst geöffnet, nachdem alle Wahlscheine geprüft und separat abgelegt wurden.
