Auslandsaufenthalte
Wehrerfassung – von der Mitteilung zur Genehmigungspflicht?
Der „freiwillige“ Wehrdienst scheint nicht so freiwillig wie von den Befürwortern behauptet. Nun wird wieder über Rechte und Pflichten „junger“ Menschen bis 45 diskutiert.
© Bundeswehr/Marco Dorow
Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) werden gute Umfragewerte zugeschrieben, doch wie kompetent ist er wirklich?
Von Michael Maier
„Je weniger die Leute davon wissen, wie Würste und Gesetze gemacht werden, desto besser schlafen sie“, soll Reichskanzler Otto von Bismarck einmal gesagt haben. Man könnte sich auch fragen, ob der in Umfragen mutmaßlich populäre Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) sein Gesetz zur Wehrerfassung eigentlich selbst gelesen hat oder sich gedanklich lieber nicht mit den möglichen Folgen auseinandersetzen wollte.
Was angeblich als pragmatischer Schritt zur Stärkung der Bundeswehr gedacht war, bringt nun jedenfalls erhebliche Irritationen. Im Zentrum der Kritik stehen Meldepflichten, die tief in die persönliche Lebensplanung junger Menschen eingreifen, ohne dabei das eigentliche Personalproblem der Truppe zu lösen.
Für Unmut sorgt heute vor allem eine Klausel, die das Verhältnis zwischen Staat und jüngeren Männern bis 45 – aber womöglich auch grundsätzlich mit Bürgern – potenziell verändert: der Umgang mit Auslandsaufenthalten von mehr als drei Monaten (etwa für ein Auslandssemester oder Work-and-Travel).
Wehrerfassung: Genehmigungspflicht statt Mitteilung
Während es bis zur Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 in der Praxis meist ausreichte, das Kreiswehrersatzamt über einen solchen Schritt zu informieren, damit die Behörde über den Aufenthaltsort im Bilde war (Mitteilungspflicht), greift das Pistorius-Gesetz deutlich tiefer ein. Nun handelt es sich potenziell um eine echte Genehmigungspflicht.
Das bedeutet: Junge Männer müssen sich längere Auslandsaufenthalte vorab vom Karrierecenter der Bundeswehr aktiv erlauben lassen. Der Staat behält sich damit sozusagen ein Veto-Recht über Reisefreiheit und persönliche Lebensgestaltung vor – nicht das erste Mal in diesem Jahrzehnt.
Wagenknecht fordert Pistorius-Rücktritt
Auch im Bundestag war das Problem offenbar niemandem aufgefallen. Sahra Wagenknecht wirft Pistorius inzwischen vor, massiv in die Freiheitsrechte der Bürger einzugreifen, und fordert deswegen sogar seinen Rücktritt. Eine Genehmigungspflicht für Auslandsreisen erinnere an „DDR- und Mauerzeiten“ und sei mit einer freiheitlichen Demokratie unvereinbar.
Wagenknecht sieht in dem Gesetz den Beweis, dass die Bundesregierung die Rückkehr zur vollen Wehrpflicht längst durch die Hintertür vorbereitet – härter als jemals zuvor. Kritik daran kam nun auch von den Grünen, allerdings nicht rechtzeitig zu gegebener Zeit im Bundestag – trotz eines Fraktionsapparats mit hunderten von Abgeordneten und Mitarbeitern.
Kaum Opposition im Bundestag
Unterdessen hat das Verteidigungsministerium angekündigt, die Umsetzung der neuen Regeln durch eine Verwaltungsvorschrift wieder etwas aufweichen zu wollen. Bleibt allerdings die Frage, wie das genau aussehen soll – und warum es nicht schon im Gesetzgebungsverfahren passiert ist.
Offenbar stößt die Koalition aus CDU/CSU und SPD bei ihren Vorhaben im Bundestag kaum noch auf Opposition und hat auch keine Vertreter in den eigenen Reihen, die im Interesse der Bürger kritische Fragen stellen können (oder wollen).
Beobachter befürchten deswegen auch, dass durch Inkompetenz und Vetternwirtschaft viele Rüstungsmilliarden sinnlos verpulvert werden. Selbst SPD-Abgeordnete klagen hinter vorgehaltener Hand über eine mangelnde Transparenz vieler Projekte, ohne sich aber öffentlich für mehr Klarheit stark zu machen. In der AfD ist es dagegen so, dass ein erheblicher Teil der Partei gerne eine noch weitergehende Militarisierung und Wehrpflicht hätte.
„Neuer Wehrdienst“ von Boris Pistorius (SPD)
Der „Neue Wehrdienst“ von Boris Pistorius (SPD) gilt seit Anfang 2026. Das System ist ein etwas schizophrener „Kompromiss“ aus Zwang und Freiwilligkeit: Alle 18-jährigen Männer werden nun wieder erfasst und müssen verpflichtend einen digitalen Fragebogen zu ihrer Fitness und Motivation ausfüllen – für Frauen bleibt dies vorerst freiwillig.
Wer der Bundeswehr geeignet erscheint, wird zur Pflicht-Musterung geladen. Der eigentliche Dienst an der Waffe kann jedoch verweigert werden. Von selbst ernannten Feministinnen kommt indes sogar die Forderung, ebenso wie Männer „gleichberechtigt“ an dem eigenartigen neuen System teilhaben zu dürfen. Und in den Reihen der Grünen spricht man sich teilweise für ein obligatorisches „Gesellschaftsjahr“ aus.
Grundgesetz verbietet Wehrpflicht für Frauen
Zwangsdienste sieht das Grundgesetz allerdings nur im Rahmen von Landesverteidigung und Heimatschutz vor. Die Wehrpflicht für Frauen verbietet es ausdrücklich, was nur mit Zweidrittelmehrheit geändert werden könnte. Solche extremen Ungleichgewichte im Parlament zeichnen sich aktuell aber nur in Baden-Württemberg ab.
