Nach tödlicher Attacke in Lohne
Wie sinnvoll ist der Begriff Kampfhund?
Ein Toter wird in einem Straßengraben gefunden, ein aufgewühlter Hund harrt neben ihm aus. Nach der Obduktion gibt es keinen Zweifel an der Todesursache.
© Ulf Zurlutter/Nord-West-Media/dpa
Ein Hund der Rasse American Bulldog sitzt auf einer Decke (Archivfoto). Eine Spaziergängerin hatte einen leblosen Mann in einem Straßengraben entdeckt. Rettungskräfte konnten nur noch den Tod des 33-Jährigen feststellen, der auch der Hundehalter war.
Von Markus Brauer
Ein tot in einem Straßengraben gefundener Mann ist offenbar von seinem eigenen Hund totgebissen worden. Das Verletzungsbild des 33-Jährigen spreche für eine körperliche Auseinandersetzung mit dem Tier, hat ein Polizeisprecher nach der Obduktion mitgeteilt. Auch die weiteren Ermittlungen deuteten auf den Hund, einen American Bulldog, hin.
Hund zeigte Stimmungsschwankungen
Der 33-Jährige war am vergangenen Donnerstag (8. Januar) leblos im Lohner Stadtteil Brockdorf im niedersächsischen Landkreis Vechta gefunden worden. Als Rettungskräfte und ein Notarzt eintrafen und den Mann untersuchen wollten, wich der American Bulldog dem leblosen Herrchen nicht von der Seite.
Der Hund habe starke Stimmungsschwankungen gezeigt und den Rettungseinsatz damit erschwert, hatte es in der vergangenen Woche geheißen.
Warum es zu der tödlichen Auseinandersetzung zwischen dem Hund und dem Mann kam, müsse noch ermittelt werden, heißt es weiter. Die Bulldogge sei vom Landkreis Vechta in amtliche Verwahrung genommen worden und befinde sich inzwischen in einer Tierschutzeinrichtung.
Gibt es „Kampfhunde“-Rassen?
Die Debatte um sogenannte Kampfhunde dürfte nach dem tödlichen Vorfall wieder aufflammen. Im Kern geht es um die Frage, wie berechtigt oder unberechtigt der Begriff ist.
Fakt ist: Es gibt keine „Kampfhunde“-Rassen. Die Hunderassen, die in den Kampfhundeverordnungen der Bundesländer als „Listenhunde“ genannt werden, haben gemeinsam, dass sie kräftige, teils sehr große Tiere sind, die über eine starke Beißkraft und Ausdauer verfügen.
Kampfhunde in der Geschichte
Der Begriff Kampfhund bezeichnet keine bestimmte Rasse, sondern das Einsatzgebiet der Tiere. Bereits in der Antike wurden sogenannte Molosser – also sehr große, massige und muskulöse Hundetypen wie Bullmastiff als Kriegs- und Jagdhunde eingesetzt. Im alten Rom wurden speziell abgerichtete Tiere in den Arenen auf Bullen, Bären, Löwen und Menschen gehetzt.
Bis ins Mittelalter und in die Neuzeit wurden Hunde abgerichtet, um als „Waffe“ zu dienen. Bei der Zucht legte man vor allem Wert auf Eigenschaften wie Härte, Mut, Stärke, Angriffslust und Verteidigungsbereitschaft.
Als im 18. und 19. Jahrhundert Hundekämpfe populär wurden, züchtete man vor allem in den USA und England bisskräftige und schmerzunempfindliche Rassen wie Pit Bull Terrier, die bis zum eigenen Tod kämpften.
Kampfhundeverordnungen
In der baden-württembergischen „Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde“ vom 3. August 2000 werden zwölf Rassen genannt, die als „besonders gefährlich und aggressiv“ gelten (American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier) sowie neun Rassen, für die es „Anhaltspunkte auf eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren“ gibt (Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff und Tosa Inu).
Für die Haltung von besonders gefährlichen Hunden (Kategorie 1)ist eine Erlaubnis mit strengen Auflagen (Chip, Versicherung) nötig. Die weiteren Rassen wie sind in Kategorie 2 als potenziell gefährlich gelistet und können durch einen Wesenstest oft von strikten Auflagen befreit werden, wobei aber höhere Steuern und besondere Haltungspflichten gelten.
In der Verordnung heißt es: „Kampfhunde im Sinne dieser Verordnung sind Hunde, bei denen aufgrund rassespezifischer Merkmale, durch Zucht oder im Einzelfall wegen ihrer Haltung oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist.“
Aber auch Schäferhunde, Rottweiler, Dobermänner oder Mischlingshunde können potenziell gefährlich sein. Entscheidend ist, ob die einzelnen Tiere „bissig sind, in aggressiver oder gefahrdrohender Weise Menschen oder Tiere anspringen oder zum unkontrollierten Hetzen und Reißen von anderen Tieren neigen“, wie es in der Kampfhundeverordnung heißt.
Wenn es Hinweise auf eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren gibt, müssen die Vierbeiner von der Polizei auf ihre „Kampfhundeeigenschaft“ überprüft werden.
Hunde-Experte: „Der Begriff Kampfhund ist Unfug“
Dem Verband für das Deutsche Hundewesen (VDE) zufolge gibt es gefährliche und bissige Hunde, aber keine Hunderasse, die generell gefährlich ist. Wie sich ein Hund verhalte und ob er aggressiv sei, hänge vor allem vom Halter ab.
Wer sich einen sogenannten Kampfhund anschafft, muss eine Sachkundeprüfung ablegen. Außerdem muss für den Hund eine „positive Wesensprüfung“ vorliegen. Der VDE hält diese Regelung genauso wie der Deutsche Tierschutzschutzbund für sinnvoll. Bei „schwierigen“ Hunden sollten die Besitzer generell ein spezielles Hundetraining absolvieren, um die Tiere zu erziehen und ihr Verhalten zu kontrollieren, rät der VDE. (mit dpa-Agenturmaterial)
