50.000 Euro Strafe

Wo dürfen Drohnen fliegen – und wo nicht?

Wer seine Drohne über Wohngebieten, Flughäfen oder anderen Verbotszonen fliegen lässt, riskiert hohe Bußgelder – was jetzt noch erlaubt ist.

Zivile Drohne zur Früherkennung von Waldbränden in Deutschland – nicht jeder darf so ein Ding fliegen.

© Michael Bauer/dpa

Zivile Drohne zur Früherkennung von Waldbränden in Deutschland – nicht jeder darf so ein Ding fliegen.

Von Michael Maier

Drohnenalarm jüngst über dem Flughafen München oder in Dänemark – noch ist unklar, was hinter den vielen Zwischenfällen steckt, doch die NATO ist bereits alarmiert. In Deutschland unterliegen Drohnenflüge jedenfalls bereits strengen gesetzlichen Bestimmungen nach der EU-Drohnen-Verordnung und der nationalen Luftverkehrsordnung. Eine bundesweit verbindliche Karte weist zudem Drohnenverbotszonen aus.

Seit 1. Januar 2024 dürfen keine Drohnen ohne Drohnenklasse mehr verkauft werden. Die befristete Besserstellung für Bestandsdrohnen endete laut „Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt“ am 31. Dezember 2023. Neue Drohnen werden nun in Risikoklassen von C0 bis C6 unterteilt.

Wichtige Drohnenklassen für Privatleute

  • C0-Drohnen unter 250 Gramm gelten als besonders risikoarm
  • C1-Drohnen zwischen 250 und 900 Gramm benötigen den EU-Kompetenznachweis
  • C2-Drohnen zwischen 900 Gramm und 4 Kilogramm unterliegen strengeren Auflagen
  • Schwere Bestandsdrohnen über 250 Gramm ohne C-Klassifizierung fallen in die Unterkategorie A3 und benötigen den EU-Kompetenznachweis.

Grundregeln und Flugverbotszonen für Drohnen

Drohnen dürfen maximal 120 Meter hoch geflogen werden und müssen in Sichtweite bleiben. Ein allgemeines Drohnen-Flugverbot gilt über:

  • Wohngrundstücken (Ausnahme: unter 250 Gramm ohne Kamera oder mit Eigentümererlaubnis)
  • Flughäfen (1 Kilometer Abstand) und Flugplätzen (1,5 Kilometer Abstand)
  • Menschenansammlungen
  • Naturschutzgebieten (100m Abstand)
  • Verkehrswegen wie Autobahnen und Bundeswasserstraßen
  • sensiblen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Militäranlagen, Kraftwerken, Gefängnissen (100 Meter Abstand)
  • kontrolliertem Luftraum (nur bis 50 Meter erlaubt)

Versicherung und Drohnenführerschein

Drohnen müssen haftpflichtversichert sein. Ab 250 Gramm sind ein Kennzeichnungsschild und der EU-Drohnenführerschein erforderlich. Die Führerscheine kosten 25 bis 30 Euro und sind fünf Jahre gültig. Für Nachtflüge ist seit Juli 2022 ein grünes Blinklicht Pflicht.

Strafen und Ausnahmen für Drohnenpiloten

Verstöße können mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld bestraft werden. Ausnahmegenehmigungen sind in begründeten Fällen auf Antrag bei den Landesluftfahrtbehörden möglich.

Die neuen Regelungen seit 2024 haben die Drohnenregeln vereinfacht, aber auch verschärft. Drohnenpiloten sollten sich vor jedem Flug über aktuelle Bestimmungen informieren und im Zweifel Genehmigungen beantragen.

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Erstellt:
8. Oktober 2025, 15:46 Uhr
Aktualisiert:
8. Oktober 2025, 17:00 Uhr

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