Schneefrei

Wo fällt heute die Schule aus?

Schulfrei wegen Blitzeis? Während in NRW und Niedersachsen die Schulen dicht bleiben, setzt Baden-Württemberg auf Eigenverantwortung. Was jetzt zu beachten ist.

Schneefrei in manchen Teilen Hessens – und wo sonst noch?

© Andreas Arnold/dpa

Schneefrei in manchen Teilen Hessens – und wo sonst noch?

Von Michael Maier

Tief „Gunda“ und die nachfolgende Glatteisfront haben Deutschland fest im Griff. Für den heutigen Montag, den 12. Januar 2026, wurden in mehreren Bundesländern weitreichende Schließungen angeordnet

  • Nordrhein-Westfalen: Hier findet landesweit kein Präsenzunterricht statt. Es gibt lediglich eine Notbetreuung; Schulen sollen auf Distanzunterricht umstellen.
  • Niedersachsen & Bremen: Auch hier fällt der Unterricht vielerorts flächendeckend aus, da die Sicherheit der Schulwege nicht gewährleistet werden kann.
  • Saarland: Die Schulen bleiben für den regulären Betrieb geschlossen.
  • Hessen & Bayern: Es gibt keine landesweite Absage, aber regionale Ausfälle. Betroffen sind in Bayern vor allem der Untermain (Stadt und Kreis Aschaffenburg, Miltenberg) und in Hessen diverse Landkreise wie Waldeck-Frankenberg an bestimmten Schulen.
  • Rheinland-Pfalz: Auch hier melden einzelne Regionen Unterrichtsausfall (zum Beispiel der Kreis Ahrweiler).

Schneefrei in Baden-Württemberg?

Anders als in NRW gibt es in Baden-Württemberg heute keine landesweite Anordnung zur Schulschließung. Der Unterricht findet grundsätzlich statt, sofern die örtlichen Schulleitungen oder Schulträger nichts anderes entschieden haben.

Glatteis-Warnung in Baden-Württemberg

Da es aber auch im Südwesten – besonders in den Höhenlagen und in der Rheinebene – zu gefährlicher Glätte durch gefrierenden Regen kommen kann, greift eine wichtige Sonderregelung.

Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat klare Richtlinien für solche Extremwetterlagen, wenn kein offizieller Schulausfall angeordnet wurde:

  • Eltern entscheiden: Erziehungsberechtigte dürfen eigenverantwortlich entscheiden, ob der Schulweg für ihr Kind zumutbar und sicher ist. Wenn Sie das Risiko als zu hoch einschätzen (z.B. wegen extremer Glätte in Ihrer Wohnstraße), darf Ihr Kind zu Hause bleiben.
  • Entschuldigtes Fehlen: In diesem Fall gilt das Fehlen als entschuldigt.
  • Meldepflicht: Wichtig ist, dass Sie die Schule unverzüglich informieren (Anruf, E-Mail oder über das Schul-Portal), dass Ihr Kind aufgrund der Witterung nicht am Unterricht teilnimmt.

Auch wenn in Baden-Württemberg offiziell Schule ist, sollte man Vorsicht walten lassen. Ein Blick auf die Homepage der eigenen Schule oder in die Eltern-App ist heute Pflicht, da lokale Ausfälle kurzfristig bekannt gegeben werden können.

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Erstellt:
12. Januar 2026, 09:04 Uhr

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