E-Auto-Förderung

Wo stellt man den Antrag?

Lesen Sie hier, wo und wie man die Förderung für den Kauf eines Elektroautos beantragt.

So beantragen Sie die E-Auto-Förderung online.

© Bernd Weißbrod/dpa

So beantragen Sie die E-Auto-Förderung online.

Von Lukas Böhl

Die neue E-Auto-Förderung soll nach Angaben des Bundesumweltministeriums und des BAFA ab Dienstag, den 19. Mai 2026, beantragt werden können. Die Antragstellung soll über die Förderzentrale Deutschland (FZD) laufen. Für Verbraucher ist deshalb vor allem wichtig, den Antrag rechtzeitig digital vorzubereiten.

Wo wird die E-Auto-Förderung beantragt?

Die Antragstellung läuft über die Förderzentrale und kann ab morgen unter diesem Link hier gestellt werden: https://foerderzentrale.gov.de/. Voraussetzung ist ein BundID-Konto.

Wichtig: Nicht jede Art der BundID-Registrierung reicht dafür aus. Eine einfache Basisregistrierung mit Benutzername und Passwort berechtigt laut BAFA nicht dazu, einen Antrag einzureichen. Der Grund: Das Vertrauensniveau ist zu niedrig, eine konkrete Identifizierung ist damit nicht möglich.

Für den Antrag zugelassen sind demnach nur:

  • ein BundID-Konto mit der Option „Online-Ausweis“ mit Vertrauensniveau „hoch“
  • ein BundID-Konto mit der Option „ELSTER-Zertifikat“ mit Vertrauensniveau „substantiell“

Wer die Förderung beantragen möchte, sollte sich daher frühzeitig darum kümmern, dass die BundID nicht nur grundsätzlich eingerichtet ist, sondern auch eines der erforderlichen Vertrauensniveaus erfüllt.

Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?

Für die Prüfung der Förderung müssen Antragsteller laut BAFA vor allem ihre Steuerunterlagen vorbereiten. Erforderlich sind die zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide aller Personen, die zum Haushaltsjahreseinkommen beitragen. Diese Bescheide dürfen maximal drei Jahre alt sein.

Aus den Steuerbescheiden benötigt das BAFA folgende Angaben:

  • Adressat des Steuerbescheides
  • Steuer-ID
  • Datum des Bescheids und Steuerjahr
  • Höhe des zu versteuernden jährlichen Einkommens
  • Informationen zu kindergeldberechtigten Kindern unter 18 Jahren, also Name und Geburtsdatum

Das ist wichtig, weil sich die Förderung nach den Angaben des Bundesumweltministeriums an Privatpersonen mit bestimmten Einkommensgrenzen richtet. Außerdem können Kinder für die Höhe der Förderung eine Rolle spielen.

Was gilt für Familien?

Für Familien ist laut BAFA entscheidend, ob die förderrelevanten Kinder bereits aus den Steuerbescheiden hervorgehen. Gemeint sind kindergeldberechtigte Kinder unter 18 Jahren, die im Haushalt der antragstellenden Person leben.

Wenn diese Angaben aus den Steuerbescheiden hervorgehen, ist laut BAFA kein weiterer Nachweis erforderlich. Ist das nicht der Fall, können andere Nachweise eingereicht werden, etwa:

  • Kindergeldnachweis der Familienkasse
  • Kindergeldbescheid inklusive Erklärung zur Aktualität
  • erweiterte Meldebescheinigung vom Bürgeramt

Was sollte vor dem Hochladen der Steuerbescheide beachtet werden?

Das BAFA weist ausdrücklich darauf hin, dass in Steuerbescheiden besondere Kategorien personenbezogener Daten enthalten sein können. Genannt werden zum Beispiel Gesundheitsdaten, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen sowie biometrische Daten.

Antragsteller sollen deshalb alle Angaben schwärzen oder abdecken, die für die Prüfung der Fördervoraussetzungen nicht benötigt werden. Wichtig ist dabei: Die Schwärzungen sollten nicht auf den Originalbelegen vorgenommen werden.

Was ist, wenn keine Steuerbescheide vorhanden sind?

Das BAFA gibt auch einen Hinweis für Personen, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind und deshalb für die vergangenen Jahre keine Steuerbescheide haben. In diesem Fall kann laut BAFA eine Steuererklärung nachträglich abgegeben werden.

Zusätzlicher Nachweis bei Plug-in-Hybriden und Range-Extendern

Bei Plug-in-Hybriden und Elektrofahrzeugen mit Range Extender über 60 Gramm CO₂ pro Kilometer ist laut BAFA zusätzlich eine EU-Konformitätsbescheinigung erforderlich. Gemeint ist das sogenannte CoC-Dokument.

Dieses Dokument erhalten Käufer in der Regel beim Autohändler oder Leasinggeber. Falls es nicht vorliegt, kann es laut BAFA auch beim Hersteller, über einen Vertragshändler oder über spezialisierte Anbieter angefordert werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Nach Angaben des Bundesumweltministeriums ist eine Basisförderung vorgesehen. Für rein batterieelektrische Fahrzeuge sollen es 3.000 Euro sein. Für Plug-in-Hybride und Range-Extender nennt das Ministerium 1.500 Euro. Je nach Einkommen und Kindern können höhere Beträge bis zu 6.000 Euro möglich sein.

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Erstellt:
18. Mai 2026, 14:02 Uhr

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