Tübinger OB vs. Markus Frohnmaier

Zwei Frauen und ein Mann gehen gerichtlich gegen Palmer-AfD-Streitgespräch vor

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen beschäftigt zwei Anträge gegen das geplante Streitgespräch zwischen Tübingens OB Palmer und AfD-Landeschef Frohnmaier. Eine Frau nennt ihre Gründe.

Tübingens OB Boris Palmer (li.) diskutiert am 5. September in einem Streitgespräch mit AfD-Landeschef Markus Frohnmaier.

© imago/Ulmer II, dts Nachrichtenagentur

Tübingens OB Boris Palmer (li.) diskutiert am 5. September in einem Streitgespräch mit AfD-Landeschef Markus Frohnmaier.

Von Florian Dürr

Das geplante Streitgespräch zwischen Tübingens OB Boris Palmer und AfD-Landeschef Markus Frohnmaier beschäftigt auch das zuständige Verwaltungsgericht in Sigmaringen: Zwei Anträge sind dort gegen die Veranstaltung eingegangen, wie ein Sprecher unserer Zeitung mitteilt.

Der Antrag eines Mannes fordert die Stadt Tübingen unter anderem dazu auf, auf den geplanten Livestream zu verzichten. Laut einem Bericht der „Südwest Presse“ stammt der Antragssteller aus Rottenburg und beschwert sich zudem darüber, dass ausschließlich Tübinger am 5. September in der Hermann-Hepper-Halle zugelassen sind – neben 100 reservierten Plätzen für AfD-Vertreter.

Ein weiterer Antrag stammt von zwei Frauen, von denen sich eine auf Anfrage an unsere Zeitung wendet. Auch die Tübingerin fordert den Verzicht sowohl auf den Livestream als auch auf die Platzgarantie für die AfD. Die Frau gehört zu den Mitorganisatorinnen einer der angemeldeten Gegendemonstrationen vor der Halle am 5. September. „Die Veranstaltung verletzt nach unserer Auffassung in mehrfacher Hinsicht die Neutralitätspflicht des Oberbürgermeisters und die Chancengleichheit im politischen Wettbewerb“, argumentieren die Antragsstellerinnen in einem Schreiben. Und: „Wir wollen verhindern, dass die Stadt Tübingen de facto einseitige Wahlkampfhilfe leistet.“

Für Mitte nächster Woche visiert das Gericht eine Entscheidung an

Die Frist zur Stellungnahme für die Stadt Tübingen endet an diesem Freitag. „Eine Entscheidung ist für Mitte nächster Woche avisiert“, teilt der Sprecher des Verwaltungsgerichts mit. Doch bereits jetzt ist damit zu rechnen, dass die Kammer keine Einwände haben wird: „Ich messe den Anträgen keine Erfolgsaussichten bei“, sagt Tobias Schröter, Experte für Verfassungs-und Kommunalrecht vom Deutschen Anwaltverein (DAV) und erklärt: „Politische Neutralität bedeutet: Keine Partei darf bevorzugt oder benachteiligt werden, aber das ist nicht passiert. Die AfD war eben nur die erste, die so ein Streitgespräch angefragt hat.“

Eigentlich „unvorstellbar“ – Tübingerin geht gegen ihre Heimatstadt vor

Tübingen sei als Stadt an das Neutralitätsgebot gebunden, aber „solange Palmer Anfragen von anderen Parteien für ein Streitgespräch nicht ablehnt, ist das kein juristisches Problem“, sagt Schröter. Auch ein Livestream sei möglich, ebenso wie das Platzkontingent für die AfD. Das alles müsse die Stadt dann aber auch anderen Parteien ermöglichen, wenn diese ein Streitgespräch mit dem OB anfragen würden.

Der Tübingerin sind die Erfolgsaussichten ihres Antrags bekannt, aber: „Das Risiko gehe ich ein, weil ich die Gefahr, die von der Veranstaltung ausgeht, für größer halte.“ Dass sie gerichtlich gegen ihre Heimatstadt vorgehen müsse, war für sie eigentlich „unvorstellbar“, doch sie habe ihre Einwände im Vorfeld zusammen mit weiteren Mitstreitern OB Palmer mitgeteilt. Doch der Rathauschef habe sich von seinem Vorhaben nicht mehr abbringen lassen: „Deshalb blieb uns nur der Weg über das Verwaltungsgericht.“ Palmer selbst blickt zuversichtlich auf die Entscheidung des Gerichts: „Ich bin vollkommen sicher, dass die rechtliche Klärung das Ergebnis haben wird, dass die Veranstaltung wie geplant stattfinden kann.“

Zum Artikel

Erstellt:
30. August 2025, 14:34 Uhr
Aktualisiert:
30. August 2025, 14:35 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen