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„Amtsangemessene Besoldung“ – was bedeutet das genau?

Nutzt der Staat die Beamten unfair aus? Und was steckt hinter dem Begriff der „amtsangemessenen Besoldung“? Warum aktuelle Gerichtsurteile die Politik zum Handeln zwingen.

Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder zur Beamtenbesoldung zu entscheiden.

© IMAGO/Steinach

Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder zur Beamtenbesoldung zu entscheiden.

Von mic/red

In den Nachrichten ist oft von Streit um die Beamtenbesoldung die Rede. Doch was verbirgt sich hinter dem juristischen Begriff der amtsangemessenen Besoldung und Pension? Ist sie ein Privileg oder eine Notwendigkeit? Hier ein schneller Überblick.

Beamtenbesoldung ist mehr als nur Gehalt

Beamte erhalten keinen Lohn für Arbeit, sondern eine Alimentation. Der Staat verpflichtet sich, dem Beamten und seiner Familie einen Lebensunterhalt zu gewähren, der dem Dienstrang, der Verantwortung und der Bedeutung des Berufsbeamtentums entspricht.

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Kurz gesagt: Der Dienstherr muss garantieren, dass ein Beamter wirtschaftlich unabhängig ist und einen Lebensstandard pflegen kann, der seinem Status in der staatlichen Hierarchie angemessen ist. Dies leitet sich direkt aus dem Grundgesetz ab (Art. 33 Abs. 5 GG).

Zwei wichtige Kriterien für die Beamtenbesoldung

Damit die Besoldung verfassungskonform ist, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:

1. Der Mindestabstand zum Bürgergeld: Die niedrigste Besoldungsgruppe muss (für eine vierköpfige Familie) deutlich über dem Niveau der staatlichen Grundsicherung liegen. Das Bundesverfassungsgericht fordert hier einen Abstand von mindestens 15 %. Da das Bürgergeld durch die Inflation stark gestiegen ist, haben viele Dienstherren hier aktuell ein massives Problem.

2. Das Abstandsgebot innerhalb der Tabelle: Wer mehr Verantwortung trägt, muss auch spürbar mehr verdienen. Man kann nicht nur die unteren Gehälter anheben, ohne das Gefüge zu zerstören. Ein Amtsleiter (A13) muss signifikant besser gestellt sein als ein Sachbearbeiter (A9).

Kinderzuschlag: Sachbearbeiter verdient mehr als der Amtsleiter

Da eine echte Erhöhung der Grundgehälter für Bund und Länder teuer ist, wird oft getrickst. Statt die Basisbezüge anzuheben, werden zum Beispiel hohe Familienzuschläge gezahlt. Das führt zu der absurden Situation, dass ein Beamter mit vielen Kindern in einer niedrigen Gruppe netto mehr verdienen kann als sein kinderloser Vorgesetzter – auch in Baden-Württemberg.

Zudem orientiert sich die Rechtsprechung seit Herbst 2025 stärker an der Prekaritätsschwelle statt an Bürgergeld/Grundsicherung. Eine Besoldung gilt nun schneller als unzureichend, wenn sie im Vergleich zum Durchschnittseinkommen der Gesamtbevölkerung zu niedrig ausfällt. Das Bundesverfassungsgericht hat in einer wegweisenden Entscheidung (veröffentlicht im November 2025) die Besoldungspraxis mehrerer Jahre für verfassungswidrig erklärt, unter anderem in Berlin.

„Amtsangemessene Besoldung“ – aber kein Streikrecht

Eine „amtsangemessene Besoldung“ ist die verfassungsrechtliche Kehrseite des Streikverbots. Der Beamte darf nicht streiken, dafür muss der Staat ihn anständig versorgen. Die aktuellen Urteile zeigen, dass der Staat hier jahrelang gespart hat und nun nachbessern muss.

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Erstellt:
17. Dezember 2025, 18:08 Uhr
Aktualisiert:
17. Dezember 2025, 18:24 Uhr

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