Rastatt/Baden-Baden

Auto rast in Gegenverkehr: Darum bleibt der Fahrer straffrei

Vor fast zwei Jahren starb ein Mann, ein Rettungshubschrauber flog den schwer verletzten Unfallverursacher ins Krankenhaus. Nun hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt.

Nach dem tödlichen Unfall drohen dem Verursacher keine strafrechtlichen  Folgen. (Symbolbild)

© Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Nach dem tödlichen Unfall drohen dem Verursacher keine strafrechtlichen Folgen. (Symbolbild)

Von red/dpa

Nach einem tödlichen Unfall in Rastatt drohen dem Verursacher wegen einer psychischen Erkrankung keine strafrechtlichen Folgen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Baden-Baden stellte ein Sachverständiger fest, dass das Steuerungsvermögen des Mannes bei dem Vorfall im September 2024 wahrscheinlich - und zu seinen Gunsten anzunehmen - aufgehoben gewesen sei. Damit habe er ohne Schuld gehandelt. Wiederum habe der Fachmann keine Voraussetzungen dafür gesehen, dass der Beschuldigte in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werde.

Mit hohem Tempo in den Gegenverkehr gerast

Der damals 28-Jährige war den Ermittlungen zufolge mit einer Geschwindigkeit von 175 bis 195 Kilometern pro Stunde bewusst auf die Gegenfahrbahn gefahren. Beim Zusammenstoß mit einem Auto wurde dessen 61 Jahre alter Fahrer nach früheren Angaben der Polizei so schwer verletzt, dass der Mann noch an der Unfallstelle starb. Ein Rettungshubschrauber habe den schwer verletzten Unfallverursacher in eine Klinik geflogen.

Der psychiatrische Sachverständige kam laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft bei seiner Untersuchung des Beschuldigten zu dem Schluss, dass zwar nicht ausgeschlossen werden könne, dass der Mann aufgrund seiner Erkrankung erneut rechtswidrige Taten begehe. Dies sei aber auch nicht so wahrscheinlich, wie es für eine Unterbringung in einer Fachklinik notwendig wäre.

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Erstellt:
29. April 2026, 14:16 Uhr

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