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Bis zu 10 000 Euro von Meta – so einfach ist die Forderung

Wer Facebook oder Instagram nutzt, kann Schadenersatz wegen unerlaubter Datenerhebung fordern. Es geht um tausende Euro für jeden einzelnen in Europa.

Die Datenkrake Meta ist auf vielen Kanälen unterwegs.

© Jens Büttner/dpa/Jens Büttner

Die Datenkrake Meta ist auf vielen Kanälen unterwegs.

Von Michael Maier

Der Meta-Konzern hat ohne Zustimmung Daten von Nutzern auf Facebook und Instagram gesammelt, was diesen nun ermöglicht, Schadenersatz in vier- bis fünfstelliger Höhe zu fordern.

Laut Stiftung Warentest ist dies kostenlos und mit minimalem Aufwand machbar, indem man seine Ansprüche über ein Online-Formular im Verbandsklageregister des Bundesamtes für Justiz anmeldet.

Schwere Datenschutzverstöße durch Meta

Man kann sich der Sammelklage des Verbraucherschutzvereins (VSV) anschließen, die beim Oberlandesgericht in Hamburg im Namen aller Betroffenen eingereicht wurde.

Die Klage fordert neben Unterlassung und Löschung vor allem Schadensersatz. Laut Warentest-Juristen könnten Jugendliche bis zu 10.000 Euro erhalten, Erwachsene bis zu 5.000 Euro. Eltern haben die Möglichkeit, für ihre minderjährigen Kinder tätig zu werden.

Kein Risiko bei Sammelklage gegen Meta

Das bestätigt auch Jurist Ronny Jahn von der Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin: „Verbraucher tragen durch die Teilnahme an einer solchen Verbandsklage keine Kostenrisiken. Sie müssen also nicht befürchten, mit irgendwelchen Kosten belastet zu werden, wenn die Klage scheitert.“

Allerdings sei zu beachten, dass teilnehmende Verbraucher auch an ein negatives Urteil gebunden sind – man habe also nicht die Möglichkeit, dann noch einmal auf eigene Faust gegen das Unternehmen vorzugehen. Dieses Risiko ist aber natürlich nur dann relevant, wenn die Verbraucher überhaupt erwägen, eine eigene Klage zu erheben.

VSV klagt in Österreich und Deutschland gegen Meta

Der österreichische VSV ist laut Ronny Jahn im EU-Verzeichnis der qualifizierten Einrichtungen für grenzüberschreitende Klagen eingetragen. Dieses Verzeichnis wird bei der Kommission geführt. Der VSV darf damit auch in anderen Mitgliedsstaaten der europäischen Union klagen.

Bei der Meta-Klage erhält ein Prozessfinanzierer im Hintergrund 9,5 Prozent von dem für die Verbraucher erstrittenen Betrag – oder bleibt bei Misserfolg auf den Kosten sitzen. Bis zu 10 Prozent Gebühr sind laut Verbraucherzentrale rechtlich zulässig.

Sobald in Deutschland eine Verbandsklage gegen ein Unternehmen anhängig ist, kann ein anderer Verband wegen desselben Lebenssachverhaltes und derselben Ansprüche keine weitere Klage erheben, teilt Ronny Jahn mit. Das ist in § 8 VDuG geregelt.

Betroffene Daten bei Facebook und Instagram

Die Datenproblematik liegt darin, dass der Meta-Konzern, zu dem Facebook und Instagram gehören, über jeden Besuch von Nutzern auf vielen Drittseiten informiert wird. Dies ermöglichen die Meta-Business-Tools, die Webseitenbetreiber nutzen, um den Erfolg ihrer Werbung auf Facebook und Instagram zu analysieren.

Spam-Werbung für „Penisvergrößerung“ & Co.

Viele Nachrichtenportale sowie Reiseseiten, Onlineshops und E-Commerce-Anbieter aller Art nutzen diese Tools, ebenso wie Apotheken und andere Websites, die von Dating bis Selbsthilfe reichen, wie zahlreiche Landgerichte bereits festgestellt haben. Wer bei Facebook eingeloggt ist, und im Internet surft, darf sich also nicht über Spam wundern – im Extremfall bis hin zu Messenger-Angeboten für „Penisvergrößerung“.

Was sind die Meta-Business-Tools?

Vor allem zwei Techniken sind in diesem Zusammenhang bei den Meta-Business-Tools wichtig:

  • Die Meta-Conversion-API, ein Programm, das Webseiten-Anbieter auf ihren Servern installieren können.
  • Das sogenannte Meta-Pixel, das Webseiten-Besucher in Kombination mit anderen Daten oft wiedererkennbar macht.

Surft Meta sogar bei ausgeloggten Usern mit?

Laut den Warentestern ist der US-Konzern auf Webseiten, die die Meta-Business-Tools verwenden, bei jedem Besuch präsent. Dies gilt mutmaßlich auch dann, wenn Nutzende sich bei Facebook oder Instagram abgemeldet haben und selbst dann, wenn sie in ihrem Browser die Datenübertragung an Dritt-Server deaktiviert haben.

Meta blickt tief in die Intimsphäre

Meta hat Kenntnis darüber, was viele Nutzer kaufen, welche Medikamente sie interessieren, ob und wo sie nach Partnern suchen und manchmal auch, welche psychischen Probleme sie haben. Verbraucher- und Datenschützer betrachten dies als eindeutig rechtswidrig.

Landgerichte haben in etwa 500 Fällen dieser Meinung zugestimmt und Meta zu Schadenersatz verurteilt. Da das Unternehmen in jedem Fall Berufung eingelegt hat, liegt die Entscheidung nun bei den Oberlandesgerichten.

Bis zu 10.000 Euro von Meta?

Die Höhe des Schadenersatzes, die die Berufungsgerichte und letztlich der Bundesgerichtshof als angemessen erachten, bleibt unklar. Angesichts der enormen Datenmengen, die oft tief in die Privatsphäre eindringen, erwarten die Warentest-Juristen jedoch, dass der Schadenersatz deutlich höher ausfallen wird als bei der Facebook-Datenpanne.

Der Bundesgerichtshof hat in einem Fall, der sich auf Basisdaten wie Name und Mobilfunknummer bezog, mindestens 100 Euro Schadenersatz pro Fall als angemessen erachtet (Az.: VI ZR 10/24). Betroffene können ihre Ansprüche noch über eine Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes geltend machen.

Meta-Pixel blockieren

Laut den Warentestern kann man die Erhebung und Übermittlung von Daten über Meta-Pixel verhindern, indem man in den Browser-Einstellungen die Zustimmung zur Datenübertragung an Dritt-Server verweigert. Dazu gehört das Blockieren von Drittanbieter-Cookies oder Cookies zur seitenübergreifenden Aktivitätenverfolgung. Allerdings können dadurch unter Umständen andere Funktionalitäten im Web beeinträchtigt werden.

Ob aber Webseiten die Meta-Conversion-API einsetzen und ob sie Daten zum konkreten Besuch an Meta übertragen, könnten Nutzende nicht direkt erkennen und erst recht nicht verhindern.

Meta-Sammelklage empfehlenswert

Ausfüllhinweise und Mustertexte für das Online-Formular des Bundesamts für Justiz gibt es auf den Seiten der Stiftung Warentest. Auch beim beim VSV in Österreich kann man sich anmelden. In beiden Fällen hat man sich in wenigen Minuten durchgeklickt. Zur Begründung reicht ein kurzer Satz über die Verletzung der Intimsphäre durch personalisierte Werbung.

Wer vor diesem empfehlenswerten, direkten Beitritt zur Sammelklage zunächst noch per Musterbrief selbst Unterlassung und Schadenersatz von Meta fordert, sichert sich zusätzlich das Recht auf Zinsen.

Es stehen auch noch andere Prozessfinanzierer in den Startlöchern, die zusammen mit profitorientierte Kanzleien eine indirekte Anmeldung zur Sammelklage anbieten. Das ist besonders leicht und bequem, so die Warentester, koste aber einen bestimmten Prozentsatz der etwaigen Entschädigung. Und es gibt noch mindestens ein Unternehmen, an das Facebook- und Instagram-Nutzenden ihre Rechte gegen Meta für eine kleine Sofortvergütung abtreten können.

Besser keine Rechtsschutz-Police für Meta-Klage nutzen

Experten raten Rechtsschutzversicherten, nur dann individuell gegen Meta zu klagen, wenn es ihnen aus bestimmten Gründen besonders wichtig ist. Eine Klage könnte dem Versicherer das Recht einräumen, den Versicherungsvertrag zu beenden.

In solchen Fällen fehlt dann aber der Versicherungsschutz, wenn er dringend benötigt wird, beispielsweise um den vollständigen Schadensersatz nach schweren Verletzungen durch einen Verkehrsunfall durchzusetzen.

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Erstellt:
11. Dezember 2025, 13:02 Uhr
Aktualisiert:
11. Dezember 2025, 16:05 Uhr

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