Silvester in Baden-Württemberg
Bis zu 50 000 Euro Strafe: Wo im Südwesten ein Böller- und Raketenverbot gilt
In Baden-Württemberg drohen hohe Strafen für unerlaubtes Böllern. Welche Städte haben explizite Verbotszonen eingerichtet? Eine Übersicht.
© Ferdinando Iannone
Stuttgart ist am 1. Januar 2025 im Böller- und Raketendunst versunken. Auch in der Landeshauptstadt gibt es eine Verbotszone.
Von Michael Bosch
Alle Jahre wieder entzündet sich an Böllern und Raketen die Debatte um ein Feuerwerksverbot. Der Verkauf selbiger hat an diesem Montag begonnen, abgebrannt werden darf das Material eigentlich nur an Silvester und Neujahr. Einige Unverbesserliche konnten es auch in diesem Jahr nicht erwarten – und zahlten prompt einen hohen Preis. In Mannheim geriet in dieser Woche ein Nebengebäude einer Bar in Brand, in Heidelberg wurde ein 18-Jähriger durch einen Feuerwerkskörper schwer im Gesicht verletzt.
Neben der Verletzungs- und Brandgefahr sind Müll, Feinstaub, Lärm sowie Stress für Menschen und Tiere weitere Argumente für ein Verbot. Eine Petition für ein bundesweites Böllerverbot (#BöllerCiao) haben mehr als 2,3 Millionen Menschen unterzeichnet. Laut einer Umfrage sind 59 Prozent der Deutschen dafür, Feuerwerk zu verbieten. Auch die Landesregierung ruft dazu auf, sich mit der Böllerei zurückzuhalten.
Heilbronn geht eigenen Weg: Keine Böller, nur Raketen
Einige Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg haben die Sache inzwischen selbst in die Hand genommen. Einen eigenen Weg geht dabei beispielsweise Heilbronn, das eine Allgemeinverfügung erlassen hat. Dort sind in diesem Jahr erstmals „pyrotechnische Gegenstände mit ausschließlicher Knallwirkung“ – also Böller Kanonenschläge, Knallketten, und -frösche – verboten. Wer dagegen verstößt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 10 000 Euro. Die Verbotszone umfasst im Grunde die komplette Stadt; Raketen und Feuerwerksbatterien bleiben hingegen erlaubt. „Mit dem Verbot von reinen Knallern nutzen wir die rechtlichen Möglichkeiten und tragen den zunehmenden Beschwerden über Lärmbelästigungen an Silvester Rechnung“, erläutert Bürgermeisterin Agnes Christner die neuen Regeln.
Noch drastischere Strafen hat Tübingen in seiner Verfügung festgeschrieben: Bis zu 50 000 Euro. Die Stadt am Neckar hatte das Verbot bereits zum Jahreswechsel 2009/10 erlassen, nachdem im Jahr zuvor ein Giebel in der Altstadt lichterloh gebrannt hatte. Nur mit Müh’ und Not verhinderten Feuerwehrleute eine größere Katastrophe. Seitdem gilt das Feuerwerksverbot in der kompletten Altstadt.
Ein großer Brand hat auch in Reutlingen dafür gesorgt, dass die Verwaltung Regeln aufgestellt hat. Das Jahr 2023 war erst wenige Stunden alt, als in der Wilhelmstraße ein Haus in Flammen stand und auch benachbarte Gebäude in Mitleidenschaft gezogen wurden. Seitdem ist das Abbrennen von Feuerwerk in der Altstadt untersagt. Es sollen historische Gebäude wie die Marienkirche oder das Tübinger Tor geschützt werden.
Esslingen weitet Verbotszone aus
Esslingen hat seine Regelungen in diesem Jahr noch einmal verschärft. Bislang war die Knallerei nur in der Altstadt und auf der Burg untersagt, künftig gilt das in der gesamten Innenstadt. „Für mehr Sicherheit und auch aufgrund zahlreicher Beschwerden aus der Bürgerschaft nach der letzten Silvesternacht wurde das Gebiet nun nochmals ausgeweitet“, heißt es aus der Verwaltung.
In Karlsruhe sind der Marktplatz und der Schlossplatz an Silvester und Neujahr böllerfreie Zonen, in Konstanz die Altstadt sowie die Umgebung des Konzils. Nach dem Brand in Tübingen, der einen Millionenschaden zur Folge hatte, hatte der Gesetzgeber Feuerwerk von bestimmten Orten verbannt. Seitdem ist Böllern bundesweit in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten. Dazu zählen auch Fachwerkhäuser. Die sind aber nicht immer auf den ersten Blick als solche erkennbar, weil sie beispielsweise verputzt sind. Weil die Bausubstanz besonders anfällig und gleichzeitig schützenswert ist, haben auch Schwäbisch Gmünd, Ravensburg, Horb am Neckar und Rottweil Verbote für ihre historischen Altstädte erlassen. In Freiburg greifen die bundesweiten Regeln rund um das Münster. In aller Regeln weisen entsprechende Schilder daraufhin.
Auch in der Region Stuttgart verweisen die meisten Kommunen auf die Sprengstoffverordnung des Bundes und die entsprechenden Abschnitte zu privatem Feuerwerk. Herrenberg hat eine Verbotszone definiert, Holzgerlingen (beides Kreis Böblingen) versucht es in diesem Jahr auf einem anderen Weg: Die Stadt organisiert ein eigenes, professionelles Feuerwerk – und erhofft sich so weniger Müll und Lärm.
Böllerverbot in Baden-Württemberg
Die folgenden Städte haben explizit Bereiche ausgewiesen, in denen das Abbrennen von Feuerwerk verboten ist:
- Heilbronn
- Stuttgart (Cityring)
- Karlsruhe (Markt- und Schlossplatz)
- Esslingen (Innenstadt)
- Schwäbisch Gmünd (Altstadt)
- Ravensburg (Altstadt)
- Horb am Neckar (Altstadt)
- Rottweil (Altstadt)
- Tübingen (Altstadt)
- Reutlingen (Altstadt)
- Konstanz (Altstadt)
- Herrenberg (Altstadt)
(keine Garantie auf Vollständigkeit)
In Stuttgart sind innerhalb des Cityrings Raketen und Böller tabu. Wer zwischen dem Arnulf‐Klett‐Platz vor dem Hauptbahnhof und der Paulinenstraße sowie zwischen Konrad‐Adenauer‐ / Hauptstätter Straße und der Theodor‐Heuss‐ und Friedrichstraße entsprechendes Material zündet, riskiert eine Strafe zwischen 200 und 5000 Euro. Daneben haben die Staatlichen Schlösser und Gärten an den beliebten Aussichtspunkten an der Grabkapelle auf dem Württemberg und rund ums Schloss Solitude ein Böllerverbot erlassen. In den Stadtteilen gibt es hingegen keine Verbote.
