Bund erschwert interkommunale Zusammenarbeit

Die neue Besteuerung macht Bauhofzweckverbände unwirtschaftlich. Sulzbach und Murrhardt beklagen Mehrkosten von 250000 Euro.

Die Mehrkosten sind immens. Rechnerisch könnten die Kommunen damit jährlich einen Lkw und zwei Transporter kaufen und damit den Fuhrpark des Bauhofs alle fünf Jahre erneuern. Foto: privat

Die Mehrkosten sind immens. Rechnerisch könnten die Kommunen damit jährlich einen Lkw und zwei Transporter kaufen und damit den Fuhrpark des Bauhofs alle fünf Jahre erneuern. Foto: privat

Von Matthias Nothstein

MURRHARDT/SULZBACH AN DER MURR. Die Bürgermeister Armin Mößner (Murrhardt) und Dieter Zahn (Sulzbach) kritisieren mit deutlichen Worten die Pläne der Bundesfinanzverwaltung, die Arbeit von interkommunalen Zweckverbänden und deren Abrechnung per Erlass der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Und das entgegen der bisherigen gesetzlichen Regelung. Für die Kommunen würde dies eine riesige Mehrbelastung bedeuten. Im Falle des Bauhofzweckverbands Murrhardt/Sulzbach handelt es sich um jährlich 250000 Euro, die an Umsatzsteuer anfallen würden.

Um ihrer Forderung mehr Gewicht zu verleihen, haben sich die Bürgermeister mit den Verantwortlichen der Kommunen Reichenbach an der Fils und Hochdorf beziehungsweise Dettenhausen und Waldenbuch kurzgeschlossen, da auch diese Gemeinden gemeinsame Bauhofzweckverbände betreiben. Die Bürgermeister der sechs Städte und Gemeinden (zusammen knapp 60000 Einwohner) haben ein gemeinsames Schreiben an Abgeordnete des Bundes, des Landes und des EU-Parlaments verfasst und gefordert, die Neuerung zu revidieren.

Geplant ist, im Bereich der Kommunen ab dem 1. Januar 2023 bei vielen Leistungen die Mehrwertsteuer einzuführen. Hintergrund ist eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes. Aufgrund der Änderungen besteht laut der gemeinsamen Pressemitteilung der beiden Kommunen aktuell die akute Gefahr, dass die Arbeiten des Zweckverbands für die beiden Verbandsmitglieder Stadt Murrhardt und die Gemeinde Sulzbach der Umsatzsteuer unterworfen werden müssen. Die Leistungen, die der Bauhofzweckverband erbringt, werden mittels konkreter Rechnung direkt mit jedem Mitglied abgerechnet. Das heißt: Jede Rechnung, die vom Bauhof an die Kommunen gestellt wird, muss künftig zusätzlich mit Umsatzsteuer ausgewiesen werden.

Die Verbandsspitze ist vor diesem Hintergrund auch in Kontakt zu anderen Bauhofzweckverbänden in Baden-Württemberg getreten und möchte auf diesen Umstand auf politischer Ebene nochmals aktiv hinweisen, um eine Änderung herbeiführen zu können. Sollte sich die Auslegung des geänderten Umsatzsteuergesetzes in Bezug auf die interkommunale Zusammenarbeit bei Bauhöfen nicht verändern, so werden aller Voraussicht nach organisatorische Veränderungen rund um den Zweckverband Bauhof notwendig.

Bürgermeister Mößner verdeutlicht: „Wenn die Pläne so umgesetzt werden, so dürfte dies alle Synergieeffekte auffressen, die mit Gründung des gemeinsamen Bauhofs erzielt wurden. Die Leistungen würden für Murrhardt und Sulzbach, da der Vorsteuerabzug im hoheitlichen Bereich nicht greift, deutlich teurer. Der gute Ansatz der interkommunalen Zusammenarbeit würde ad absurdum geführt.“ Und Bürgermeister Zahn beklagt: „Aus Angst vor der Europäischen Kommission in Brüssel (unter der Leitung von Ursula von der Leyen) wird ein klares Bundesgesetz per Erlass durch die Bundesfinanzverwaltung umgedeutet. Die Umsatzsteueränderung macht interkommunale Bauhofzweckverbände unwirtschaftlich und belastet letzten Endes die Bürger stark.“ Zahn rechnet vor: „Wir könnten mit der Mehrzahlung an Umsatzsteuer jedes Jahr einen Lkw und zwei Transporter beschaffen und damit unseren Fuhrpark innerhalb von fünf Jahren erneuern. In der Praxis erfolgt die Erneuerung innerhalb von 12 bis 15 Jahren.“ Die Mehrkosten müssen von den Mitgliedsgemeinden und letztlich von den Einwohnern der jeweiligen Gemeinden getragen werden.

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Erstellt:
29. Mai 2021, 06:00 Uhr

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