Entscheidung des Parlaments

Bundesregierung kritisiert Israels Beschluss zur Todesstrafe

Das in Israel verabschiedete Gesetz zur Einführung der Todesstrafe stößt auf Kritik. Auch die Bundesregierung schließt sich dieser an.

Stefan Kornelius, Sprecher der Bundesregierung (Symbolbild).

© Michael Kappeler/dpa

Stefan Kornelius, Sprecher der Bundesregierung (Symbolbild).

Von Jörg Ratzsch

Die Bundesregierung hat die Entscheidung des israelischen Parlaments zur Einführung der Todesstrafe für Terroristen kritisiert. „Verständlicherweise ist Israel nach dem 7. Oktober hart gegen den Terrorismus vorgegangen. Das gestern verabschiedete Gesetz sieht die Bundesregierung aber mit großer Sorge“, teilte Regierungssprecher Stefan Kornelius in Berlin mit.

Die Ablehnung der Todesstrafe sei ein grundsätzliches Merkmal der deutschen Politik. Die Bundesregierung sei zusätzlich besorgt, dass ein solches Gesetz „wohl ausschließlich auf Palästinenser in den palästinensischen Gebieten Anwendung finden würde“, fügte Kornelius hinzu. „Deshalb bedauert sie die Entscheidung der Knesset und kann sie nicht gutheißen.“

Das Parlament hatte den Gesetzentwurf am Montag gebilligt. Er sieht vor, dass bei terroristisch motiviertem Mord mit dem Ziel der Vernichtung des Staates Israel die Todesstrafe oder lebenslange Haft verhängt werden kann. 

Israel hatte die Todesstrafe für Mord 1954 abgeschafft und nur in Ausnahmefällen beibehalten. Die Hinrichtung des deutschen NS-Verbrechers Adolf Eichmann im Jahre 1962 war die letzte Vollstreckung.

# - Regierungssprecher Stefan Kornelius (Archivbild)

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Erstellt:
31. März 2026, 13:00 Uhr

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