Nach Wahl in Sachsen-Anhalt

CDU-Fraktionschef Vogt: AfD-Verbot löst Unmut in der Bevölkerung nicht

CDU-Fraktionschef Vogt sieht ein AfD-Verbot kritisch. Er fordert, Probleme anzugehen, die die AfD stark machen, und warnt vor einer Radikalisierung durch ein Verbotsverfahren.

Die CDU müsse sich der AfD auf politischer Ebene entgegenstellen, sagte Vogt. (Archivbild)

© Christoph Schmidt/dpa

Die CDU müsse sich der AfD auf politischer Ebene entgegenstellen, sagte Vogt. (Archivbild)

In der Debatte um den Umgang mit der AfD ist Baden-Württembergs CDU-Fraktionschef Tobias Vogt gegen ein Verbotsverfahren, wie es Ministerpräsident Cem Özdemir (Grüne) zuvor gefordert hat. Auch die Idee einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung der AfD sieht er skeptisch. Sein Parteifreund, NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU), hatte dies vorgeschlagen.

„Man kann eine Partei verbieten, aber nicht den Unmut in der Bevölkerung“, sagte er dem SWR. „Die Unzufriedenheit wäre damit nicht verschwunden.“ Die CDU müsse sich der AfD auf politischer Ebene entgegenstellen, sagte Vogt – „und vor allem die Probleme lösen, die sie stark machen“.

Grüne und CDU hätten bei der baden-württembergischen Landtagswahl im März zwei Drittel der Mandate gewonnen. Es könne also funktionieren. „Deshalb halte ich die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegenüber der AfD zum aktuellen Zeitpunkt für falsch.“ Auch eine neue Arbeitsgruppe sei „zum jetzigen Zeitpunkt“ nicht zielführend, sagte Vogt dem Sender.

Vogt warnt vor rechtsextremer APO

Durch ein Verfahren könne sich ein Teil der Anhänger der AfD weiter radikalisieren bis hin zu einer rechtsextremen außerparlamentarischen Opposition. „Die bürgerliche Mitte darf sich nicht hinter einem Verbot verstecken, wenn die politische Auseinandersetzung ungemütlich wird“, forderte Vogt.

Ähnlich hatte sich kürzlich Hessens Regierungschef Boris Rhein (CDU) über den Vorstoß von Wüst geäußert und davor gewarnt zu glauben, dass es eine schnelle Lösung geben könne.

Am Ende würde Karlsruhe entscheiden

Einen Antrag auf ein Parteiverbot beim Bundesverfassungsgericht können ausschließlich der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Die Entscheidung liegt dann beim Bundesverfassungsgericht. Bislang zeichnet sich keine Mehrheit für ein solches Vorgehen gegen die AfD ab. Vor allem in CDU und CSU sind viele skeptisch.

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Erstellt:
9. September 2026, 18:04 Uhr

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