Baden-Württemberg

Darf man an Fronleichnam den Rasen mähen?

Wer an Fronleichnam den Rasen mähen will, sollte bedenken, dass es sich in Baden-Württemberg um einen gesetzlichen Feiertag handelt. Was erlaubt ist, regelt das Feiertagsgesetz.

Der Rasenmäher sollte an Fronleichnam im Schuppen bleiben.

© Kokosha Yuliya / shutterstock.com

Der Rasenmäher sollte an Fronleichnam im Schuppen bleiben.

Von Lukas Böhl

Da Fronleichnam in Baden-Württemberg ein gesetzlicher Feiertag ist, gilt die allgemeine Feiertagsruhe. Laut dem Feiertagsgesetz des Landes sind öffentlich bemerkbare Arbeiten verboten, wenn sie die Ruhe des Tages stören können - obwohl zum Beispiel die Börse geöffnet sein kann. Ausnahmen gelten nur, wenn sie ausdrücklich im Gesetz genannt sind. Auch für Gartenarbeit gibt es klare Vorschriften.

Darf man den Rasen mähen?

Rasenmähen ist an Fronleichnam in Baden-Württemberg grundsätzlich verboten – jedenfalls mit lärmverursachenden Geräten wie elektrischen Rasenmähern oder Freischneidern. Solche Tätigkeiten verstoßen gegen die Feiertagsruhe. Erlaubt sind hingegen leichte Gartenarbeiten, die keinen Lärm verursachen. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Gießen von Pflanzen
  • Säen von Samen
  • Unkraut jäten
  • Mähen mit einem Spindelmäher ohne Motor (da geräuscharm)

Wer ganz sicher gehen will, kann bei der zuständigen Gemeindeverwaltung nachfragen, welche Arbeiten konkret erlaubt sind.

Was tun, wenn der Nachbar laut ist?

Falls Nachbarn an Fronleichnam lautstark Rasen mähen oder anderweitig die Feiertagsruhe stören, kann man sich an das Ordnungsamt oder die Polizei wenden. In Baden-Württemberg ist die Einhaltung der Feiertagsruhe gesetzlich vorgeschrieben. Die Behörden sind befugt, Lärmbelästigungen zu unterbinden und – je nach Situation – ein Bußgeld zu verhängen. Wichtig: Erst beobachten, ob es sich um eine einmalige Aktion handelt oder ob die Störung andauert. Wer das Gespräch sucht, sollte sachlich bleiben und auf die gesetzliche Regelung hinweisen. Bleibt das ohne Wirkung, ist der offizielle Weg über die Behörden der nächste Schritt.

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Erstellt:
19. Juni 2025, 05:44 Uhr

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