Kinderstreiche in der Gruselnacht

Darf man an Halloween böllern?

An Halloween werden gerne Streiche in der Nachbarschaft verübt. Aber darf man auch Böller und Feuerwerk zünden? Wir klären auf.

Nicht alle Feuerwerkskörper dürfen an Halloween gezündet werden.

© InfinitumProdux / shutterstock.com

Nicht alle Feuerwerkskörper dürfen an Halloween gezündet werden.

Von Lukas Böhl

In Deutschland ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern an Halloween grundsätzlich verboten. Erlaubt ist nur sogenanntes "Kinderfeuerwerk".

So ist die Rechtslage an Halloween

Nach § 23 Absatz 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 (das sind klassische Feuerwerkskörper wie Raketen, Böller und Batterien) nur am 31. Dezember und 1. Januar von Personen über 18 Jahren gezündet werden. An allen anderen Tagen – also auch an Halloween – ist das Abbrennen nur mit einer Ausnahmegenehmigung erlaubt. Diese kann nach § 24 Absatz 1 1. SprengV von der zuständigen Behörde erteilt werden, etwa für öffentliche Veranstaltungen oder genehmigte Feuerwerke. Wer ohne Genehmigung zündet, begeht eine Ordnungswidrigkeit oder – je nach Art und Gefährdung – sogar eine Straftat nach dem Sprengstoffgesetz.

Was ist an Halloween trotzdem erlaubt?

In Deutschland darf Kleinstfeuerwerk das ganze Jahr über gezündet werden, also auch an Halloween. Unter Kleinstfeuerwerk fallen zum Beispiel Knallerbsen, Wunderkerzen, Tischfeuerwerke, Knatterbälle und sonstige. Ob es sich um Kleinstfeuerwerkt handelt, erkennen Verbraucher an der Kennzeichnung "Kategorie F1". Feuerwerk der Kategorie F2 darf nur an Silvester gezündet werden. Die Kategorien F3 und F4 sind nur für Fachleute mit Erlaubnis und in der Regel mit vorheriger Anzeige bei der Behörde bestimmt.

Halloween ist nicht Silvester

Halloween ist kein Feuerwerkstag. Wer an diesem Abend böllert, handelt illegal – es sei denn, er besitzt eine behördliche Ausnahmegenehmigung. Erlaubt sind nur Kleinstfeuerwerke der Kategorie F1, etwa Wunderkerzen oder Tischfontänen. Alles andere gehört ausschließlich in die Silvesternacht.

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Erstellt:
31. Oktober 2025, 10:20 Uhr

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