Rentenreform 2026 verzögert sich

Das ist der aktuelle Stand

Die Bundesregierung will die gesetzliche Rente grundlegend reformieren. Doch der Zeitplan gerät ins Wanken.

Wann kommt die Rentenreform?

© Jens Büttner/dpa

Wann kommt die Rentenreform?

Von Lukas Böhl

Statt noch 2026 dürfte der Bundestag erst im Frühjahr 2027 über die große Rentenreform entscheiden. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) drängt dennoch auf eine schnelle Umsetzung. Nach dem angekündigten Wechsel an der Spitze des Bundesarbeitsministeriums sieht er sogar die Chance, die Gesetzgebung zu beschleunigen. Was bislang feststeht, welche Änderungen geplant sind und was das für Versicherte bedeutet.

Rentenreform verzögert sich: Bundestagsbeschluss wohl erst 2027

Die große Rentenreform der Bundesregierung lässt weiter auf sich warten. Ursprünglich wollte die schwarz-rote Koalition die gesetzlichen Änderungen noch bis Ende 2026 verabschieden. Inzwischen zeichnet sich jedoch eine Verschiebung um mehrere Monate ab. Nach dem aktuellen Zeitplan soll das Bundeskabinett möglichst noch in diesem Jahr über die Reform entscheiden. Mit einem Beschluss des Bundestages wird dagegen erst im Frühjahr 2027 gerechnet.

Bundeskanzler Friedrich Merz hält an dem Vorhaben fest. Auf einer Pressekonferenz nach Beratungen der CDU-Gremien betonte er, dass die Bundesregierung bei mehreren Gesetzgebungsverfahren in Verzug sei. Diese Verzögerungen müssten nun aufgeholt werden.

Dabei setzt Merz auch auf den angekündigten Wechsel im Bundesarbeitsministerium. Nach dem Rücktritt von Bärbel Bas (SPD) soll der bisherige rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer das Ressort übernehmen.

Merz erwartet, dass der Personalwechsel die laufenden Reformen nicht ausbremst. Im Gegenteil: Er sprach sich dafür aus, die anstehenden Gesetzgebungsverfahren möglichst zügig voranzubringen.

Merz hält an den 33 Empfehlungen der Rentenkommission fest

Inhaltliche Grundlage der Reform sind die Empfehlungen der Alterssicherungskommission. Das von der Bundesregierung eingesetzte Gremium hatte am 23. Juni 2026 insgesamt 33 Vorschläge zur langfristigen Sicherung der Altersvorsorge vorgelegt.

Die Empfehlungen reichen von Änderungen beim Renteneintrittsalter über die Abschaffung bisheriger Möglichkeiten eines abschlagsfreien vorzeitigen Rentenbeginns bis hin zum Aufbau einer kapitalgedeckten gesetzlichen Zusatzrente.

Nach Angaben von Merz hatte sich die Regierungskoalition am 1. Juli darauf verständigt, die Empfehlungen insgesamt in ein Gesetzgebungsverfahren zu überführen.

Der Bundeskanzler machte auf der Pressekonferenz deutlich, dass er an dieser Grundlage festhalten will. Über einzelne Punkte müsse im weiteren Verfahren zwar noch gesprochen werden. An der grundsätzlichen Richtung der Reform ändere das jedoch nichts.

Auch CDU-Generalsekretärin Franziska Hoppermann äußerte sich zum Stand der Vorbereitungen. Nach ihren Angaben ist die Gesetzgebungsarbeit im Bundesarbeitsministerium bereits weit fortgeschritten. Entsprechende Texte lägen vor. Entscheidend sei nun, daraus einen Regierungsentwurf zu machen, der möglichst bald vom Kabinett verabschiedet werden könne.

Was bei der Rente bereits beschlossen ist

Unabhängig von der großen Rentenreform hat die Bundesregierung bereits mehrere Änderungen auf den Weg gebracht.

Rentenniveau bleibt bis 2031 bei 48 Prozent: Mit dem Rentenpaket 2025 wurde die Haltelinie für das gesetzliche Rentenniveau verlängert. Sie garantiert, dass das sogenannte Sicherungsniveau vor Steuern bis 2031 nicht unter 48 Prozent fällt. Das bedeutet allerdings nicht, dass jeder Versicherte später 48 Prozent seines letzten Gehalts als Rente erhält. Das Rentenniveau ist eine rechnerische Vergleichsgröße.

Mütterrente III kommt 2027: Ab Januar 2027 werden für vor 1992 geborene Kinder ebenfalls drei Jahre Kindererziehungszeit berücksichtigt. Die tatsächliche Auszahlung der zusätzlichen Ansprüche soll aus technischen Gründen voraussichtlich erst 2028 erfolgen, dann rückwirkend.

Aktivrente gilt bereits seit Januar 2026: Beschäftigte, die ihre gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben und sozialversicherungspflichtig weiterarbeiten, können bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei verdienen. Die Regelung soll Anreize schaffen, länger im Berufsleben zu bleiben.

Private Altersvorsorge wird ausgebaut: Mit neuen geförderten Altersvorsorgedepots und der geplanten Frühstartrente setzt die Bundesregierung stärker auf kapitalgedeckte Vorsorge. Diese Maßnahmen sind von der noch ausstehenden großen Reform der gesetzlichen Rentenversicherung zu unterscheiden.

Wann wird die Rentenreform tatsächlich umgesetzt?

Ein verbindlicher Termin für das Inkrafttreten der großen Rentenreform steht derzeit nicht fest.

Nach den aktuellen Planungen soll das Bundeskabinett möglichst bis Ende 2026 über den Gesetzentwurf entscheiden. Die parlamentarische Verabschiedung wird für das Frühjahr 2027 erwartet.

Allerdings sind insbesondere die geplanten Änderungen beim Renteneintrittsalter und die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren zwischen den Koalitionspartnern umstritten.

Selbst bei einer Verabschiedung im Frühjahr 2027 müssten nicht sämtliche Maßnahmen unmittelbar in Kraft treten. Denkbar ist vielmehr eine schrittweise Umsetzung mit unterschiedlichen Startterminen und Übergangsregelungen.

Wie diese konkret ausgestaltet werden, lässt sich erst anhand eines Regierungsentwurfs beziehungsweise des später beschlossenen Gesetzes beurteilen.

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Erstellt:
13. Oktober 2026, 08:42 Uhr

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