KI-Fakes im Netz

Datenschützer sieht Plattformen in der Pflicht

Der Landesdatenschutzbeauftragte rechnet mit einem Anstieg der Fälle. Dabei sind Bundesregierung und EU-Parlament dabei gegenzusteuern.

Proteste gegen sexualisierte Deepfakes

© AFP/John Macdougall

Proteste gegen sexualisierte Deepfakes

Von Annika Grah

Die Probleme mit KI-Fakes wie im Falle der Moderatorin Collien Fernandes könnten nach Einschätzung des Landesdatenschutzbeauftragten Tobias Keber in nächster Zeit noch zunehmen. Künstliche Intelligenz und sexualisierte Bilder seien bislang noch nicht in der Beschwerdepraxis angekommen, sagte Keber am Donnerstag. Er könne sich aber vorstellen, die Zahlen 2026 und 2027 „sehr stark“ hochgehen, „weil es diese Dienste zunehmend gibt.“

Die bislang erfassten Zahlen seien relativ niedrig, weil die Fälle vorrangig bei den Strafverfolgungsbehörden angezeigt würden, so Kerber weiter. Der Datenschutzbeauftragte hält die aktuell geführte Diskussion über eine Verschärfung des Strafrechts deshalb für richtig. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte angekündigt, dass Erstellen und Verbreiten von sexualisierten Deepfakes – also mit Hilfe von KI manipulierte Bilder – unter Strafe zu stellen. „Dabei geht es mir nicht nur um pornografische KI-Bilder, sondern generell um Fakes, die in Persönlichkeitsrechte eingreifen“, sagte Hubig zuletzt sie dem „Spiegel“.

EU-Parlament will solche KI-Anwendungen verbieten

Am Donnerstag stimmte zudem das EU-Parlament für das Verbot von KI-Anwendungen, mit deren Hilfe solche Videos oder Bilder ohne Einwilligung der Betroffenen erstellen können. Die EU ist für Regeln und Verbote für die Technologie zuständig, die Bundesregierung kümmert sich um härtere Strafen für die Täter, die pornografische Deepfakes erstellen.

Nach Einschätzung des Landesdatenschutzbeauftragten müssten auch die Plattformen in die Pflicht genommen werden, die die Verbreitung solcher Bilder zulassen. „Es liegt natürlich auch an den Plattformen, die hier eine Verantwortung haben.“ Die EU habe mit dem Digital Services Act das notwendige „Besteck“, um gegen die Plattformen vorzugehen, sagte Keber. Das müsse nun aber von Seiten der EU auch angewandt werden. Tatsächlich hatte die EU-Kommissionen gerade erst vier Plattformen mit pornografischen Inhalten mit Strafen gedroht, weil sie zu leicht für Jugendliche zugänglich sind.

Ein Problem das verbreiteter sei, sei das so genannte Doxing – also das Veröffentlichen personenbezogener Daten im Netz, sagte Keber. So sei im vergangenen Jahr ein Content Creator verwarnt worden, der Aufnahmen einer unerfreulichen Begegnung mit einer Person veröffentlicht hat. In den Aufnahmen war nicht nur die Person, sondern auch ein Kfz-Kennzeichen, ihr Wohnhaus und eine Briefkastenanlage mit Namensschildern zu erkennen gewesen. Aufgrund der mittleren fünfstelligen Zahl von Followern sei davon auszugehen, dass der Beitrag einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gewesen sei.

Video-Überwachung wird zunehmend beanstandet

Insgesamt hatte der Datenschutzbeauftragte 2025 rund 7700 Beschwerden untersucht. Das sind fast doppelt so viele wie im Vorjahr (4000). Auch die Zahl der gemeldeten Datenpannen nimmt zu – im vergangenen Jahr um 500 Fälle auf 4059 Meldungen. Keber leitete 314 Bußgeldverfahren ein und verhängte 101 Strafen in Höhe von insgesamt mehr als 300 000 Euro. In einem Fall sei es um Videoüberwachung in einer Arztpraxis inklusive Behandlungszimmer gegangen.

Kameras im öffentlichen Raum sorgten für 800 Beschwerden. Betroffen waren Schulen, Schwimmbäder und Kneipen, aber auch die Standorte von Müllcontainern. „Kommunen beabsichtigen hier häufig, illegale Müllablagerungen zu verhindern“, erläutert Keber. Da die Container aber oft im allgemeinen Straßenraum stehen, ist hier die Videoüberwachung eigentlich unzulässig.

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Erstellt:
26. März 2026, 14:06 Uhr

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