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E-Scooter- und Mofa-Gangs halten die Reutlinger Polizei auf Trab

Im Raum Reutlingen wurde eine Ermittlungsgruppe gegen mehrere Jugendliche eingerichtet – wegen Diebstählen, verbotener Kraftfahrzeugrennen und weiterer Delikte. Die Polizei sucht nach Zeugen.

Jugendliche provozieren im Raum Reutlingen mit E-Scootern Polizeieinsätze. (Symbolfoto)

© ADAC/obs/dpa

Jugendliche provozieren im Raum Reutlingen mit E-Scootern Polizeieinsätze. (Symbolfoto)

Wegen mehrerer Jugendlicher musste nun sogar eine fünfköpfige Ermittlungsgruppe bei der Verkehrspolizeiinspektion Tübingen eingerichtet werden. Die Konsequenz nach einer Vielzahl an Eigentums- und Verkehrsdelikten in Sonnenbühl, Lichtenstein, Pfullingen und Reutlingen, wie die Polizei mitteilte.

Die Ermittler befassen sich dabei mit zwei Fallkomplexen. Der eine betrifft eine Gruppe Jugendlicher aus Reutlingen, die mit stark getunten oder wegen erhöhter Leistung nicht zulassungsfähigen E-Scootern auffiel. Mit riskantem Fahrverhalten und teilweise Beleidigungen versuchten sie, Polizeifahrten zu provozieren – die Aktionen filmten sie und stellten die Videos anschließend in sozialen Medien online.

Absichtlich Fußgänger angefahren?

Den zehn Beteiligten im Alter von 13 bis 17 Jahren werden unter anderem verbotene Kraftfahrzeugrennen, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Verstöße gegen Zulassungs- und Versicherungspflicht vorgeworfen. Zudem fuhren die Jugendlichen teilweise gezielt Fußgänger an. Insgesamt werden ihnen mindestens 20 Taten zur Last gelegt.

Weitere Jugendgang stiehlt Mofas

Im anderen Fall geht es um mehrere gemeinschaftlich begangene Diebstähle von Kleinkrafträdern in den Gemeinden Sonnenbühl, Lichtenstein und Pfullingen. Im Zuge der Ermittlungen kamen weitere Straftaten ans Licht: Urkundenfälschung, Kraftfahrzeugrennen, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Gegen zwölf Tatverdächtige im Alter von 14 bis 17 Jahren leitete die Polizei bislang 25 Strafverfahren ein.

Zeugen sowie bislang unbekannte Geschädigte können sich bei der Verkehrspolizei Tübingen unter der Telefonnummer 07071 9721400 oder per E-Mail an tuebingen.vpi@polizei.bwl.de melden.

Appell an die Eltern

Die Polizei appelliert außerdem an Eltern, den Zustand der Fahrzeuge ihrer Kinder – insbesondere von E-Scootern – im Blick zu behalten. Unerlaubte Leistungssteigerungen können den Versicherungsschutz erlöschen lassen und sich für den Fahrzeughalter strafbar auswirken. Getunte Fahrzeuge können von den Ortspolizeibehörden eingezogen werden. Das Fahren eines E-Scooters ist erst ab 14 Jahren erlaubt.

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Erstellt:
10. September 2026, 09:10 Uhr

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