Entscheidung im Bundesrat

Eltern sollen leichter an Kindergeld kommen

Künftig soll es leichter werden, Kindergeld zu bekommen: In vielen Fällen soll der Antrag entfallen und die Leistung automatisch ausgezahlt werden.

Ein Mensch sitzt vor einem Kindergeld-Antrag an einem Computer. (zu dpa: «Eltern sollen leichter an Kindergeld kommen»)

© Hannes P Albert/dpa

Ein Mensch sitzt vor einem Kindergeld-Antrag an einem Computer. (zu dpa: «Eltern sollen leichter an Kindergeld kommen»)

Nach der Geburt eines Kindes sollen Eltern künftig in vielen Fällen keinen Kindergeldantrag mehr stellen müssen. Der Bundesrat ließ ein entsprechendes Gesetz passieren, das der Bundestag bereits im Juli beschlossen hatte. Die Umstellung soll 2027 beginnen.

Bisher wird Kindergeld nur auf Antrag gezahlt. Künftig soll die Familienkasse die Leistung im Regelfall auch ohne Antrag auszahlen können. Voraussetzung ist, dass alle nötigen Informationen vorliegen und keine Zweifel am Anspruch bestehen.

Wie soll es künftig laufen?

Die Auszahlung soll möglich werden, sobald das Kind eine steuerliche Identifikationsnummer erhalten hat. Bekannt sein muss der Familienkasse unter anderem die Kontoverbindung.

Die Einführung ist in zwei Schritten geplant. Zunächst soll das Verfahren für Familien gelten, die bereits für ein älteres Kind Kindergeld bekommen. Die Zahlung soll dann an die Person gehen, die auch bisher das Kindergeld erhält. Später soll das Verfahren auf erste Kinder ausgeweitet werden.

Zusätzliche Voraussetzungen beim ersten Kind

Beim ersten Kind soll das Kindergeld nur dann ohne Antrag ausgezahlt werden, wenn mindestens ein Elternteil mit dem Kind in Deutschland lebt und mindestens ein Elternteil in Deutschland arbeitet. Zudem muss die Bankverbindung bekannt sein. Damit soll nach der Gesetzesbegründung verhindert werden, dass Deutschland zahlt, obwohl eigentlich ein anderer EU-Staat zuständig wäre. Fehlen der Familienkasse wichtige Angaben oder bestehen Zweifel am Anspruch, soll es beim bisherigen Verfahren bleiben. Eltern sollen dann weiterhin ein Begrüßungsschreiben erhalten.

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Erstellt:
25. September 2026, 11:58 Uhr

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