Im ICE nach Ulm

Fahrkartenkontrolle eskaliert – Polizist in Zivil muss eingreifen

Ein Fahrscheinkontrolleurin wird beleidigt, ein Polizist bespuckt – ein 46-jähriger Mann hat am Montag in einem ICE zwischen Augsburg und Ulm mehrere Straftaten begangen.

Der Polizist übergab den Verdächtigen am  Ulmer Hauptbahnhof an Beamte der Bundespolizei. (Symbolbild)

© Sven Hoppe/dpa

Der Polizist übergab den Verdächtigen am Ulmer Hauptbahnhof an Beamte der Bundespolizei. (Symbolbild)

Von Frederik Herrmann

Am Montagmittag ist es in einem ICE auf der Strecke zwischen Augsburg und Ulm ist eine Fahrkartenkontrolle eskaliert. Ein 46-Jähriger soll laut Bundespolizei ohne Fahrschein unterwegs gewesen sein und bei der Kontrolle durch eine 32-jährige Zugbegleiterin aggressiv reagiert haben.

Er soll die Frau, sowie weitere Reisende beleidigt haben.

Ein Polizist in Zivil muss eingreifen

Ein Polizist der hessischen Landespolizei, der sich privat im Zug befand, bemerkte den Vorfall und schritt ein. Dabei soll der 46-Jährige den Polizisten in Zivil ebenfalls beleidigt und bespuckt haben. Der Polizist brachte den Mann daraufhin zu Boden, fesselte ihn und übergab ihn am Ulmer Hauptbahnhof an alarmierte Kräfte der Bundespolizei.

Gegen den Mann wird nun unter anderem wegen des Verdachts der Beleidigung ermittelt.

Zum Artikel

Erstellt:
7. Oktober 2025, 12:54 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Lesen Sie jetzt!

Notfall im Kreis Karlsruhe

Feuerwehreinsatz – zwei Menschen mit Vergiftung in Klinik

Nach einem Alarm am Nachmittag kommt es in Büchig bei Stutensee zu einem Feuerwehreinsatz. Zwei Menschen werden mit Kohlenmonoxid-Vergiftungen in ein Krankenhaus gebracht.

Innenminister warnt vor Protestwelle

Hagel sollte die Eskalation nicht herbeireden

Baden-Württembergs Innenminister Hagel warnt mit scharfer Rhetorik vor französischen Verhältnissen bei den GenZ-Protesten am 31. Oktober. Die Polizei sollte dennoch einen Kurs der Besonnenheit einschlagen.

Schwerer Unfall in Reutlingen

Ermittlung wegen versuchten Mordes – Dashcam-Aufnahmen als Beweis?

Nach dem schweren Unfall auf der B464 in Altenburg ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen versuchten Mordes – weil die Dashcam eines Zeugen den Unfallhergang filmte. Sind die Autokameras also sinnvoll, obwohl sie rechtlich umstritten sind?